T-Shirt-Händler begeht Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines (Song-) Zitates?

8. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
postfaktisch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
T-Shirt-Händler begeht Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines (Song-) Zitates?

Hallo, liebe Rechtskundigen!

Absolut fiktive Geschichte, der Sachverhalt interessiert mich dennoch.
Ich versuche ein möglichstes 'grosses' Beispiel zu kreieren.

Ein Textilienhändler hat in seinem Angebot 4 verschiedene T-Shirts mit jeweils den folgenden Aufdrücken:

1. "ALL YOU NEED IS LOVE" (The Beatles)
2. "LOVE, LOVE, LOVE" (The Beatles)
3. "NOTHING YOU CAN MAKE THAT CAN'T BE MADE" (The Beatles)
4. "WE'RE MORE POPULAR THAN JESUS NOW; I DON'T KNOW WHICH WILL GO FIRST – ROCK'N'ROLL OR CHRISTIANITY." (John Lennon)

1. ist ein Songtitel und auch Bestandteil des Textes
2. ist Bestandteil des Textes
3. ist eine komplette Zeile des Textes
4. ist ein Zitat aus einem Interview

Die in Klammern und kursiv stehende Quellenangabe wäre stets mit angegeben.
Dem Textilienhändler ist bewusst, dass Motiv Nr. 2 möglicherweise erst durch die Angabe der Quelle interessant wird. Der Händler hat natürlich keine Nutzungsrechte (?) o.ä. und ist auch nicht an einer Auseinandersetzung mit der Auseinandersetzung mit den Beatles-Rechteinhabern interessiert, denn er möchte selbstverständlich legal agieren.

Muss er sich auf einen Rechtsstreit vorbereiten oder wäre alles in Butter?

Merci beaucoup,

postfaktisch

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5528 Beiträge, 2495x hilfreich)

Zitat (von postfaktisch):
Muss er sich auf einen Rechtsstreit vorbereiten oder wäre alles in Butter?


Die Frage ist so nicht korrekt gestellt.

Auf einen Rechtsstreit muss er sich auf jeden Fall vorbereiten.

Die Frage, ob alles in Butter ist oder nicht wird dann in diesem Streit entschieden.

Und diese Entscheidung muss er sich dann im Zweifel leisten können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38278 Beiträge, 13967x hilfreich)

Es gab vor vielen Jahren einen Rechtsstreit in so einer Sache. Es ging um den Song einer Gruppe aus NRW, "fahrn fahrn fahrn auf der Autobahn..." Das hatte dann ein großes Autounternehmen in Deutschland in seine Werbung eingebaut. Meinte, dass sei letztlich Allgemeingut. Das Unternehmen hat das Gerichtsverfahren verloren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
1. "ALL YOU NEED IS LOVE" (The Beatles)
2. "LOVE, LOVE, LOVE" (The Beatles)
3. "NOTHING YOU CAN MAKE THAT CAN'T BE MADE" (The Beatles)


Da dürfte wohl klar die Schöpfungshöhe fehlen, und wenn sie nicht fehlt, dann wären auch nicht die Beatles die Urheberrechtsinhaber, denn ich lehne mich wohl nicht zu weit aus dem Fenster mit der Annahme, daß schon mal jemand vor den Beatles "All you need is love" getextet hat.

Falsche Urheberrechtsberühmung wäre eine üble Sache, da kann der "Rechteinhaber" ganz schön mit auf die Nase fallen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.067 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.643 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen