U+C Vergleichsangebot?

14. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Isenburg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
U+C Vergleichsangebot?

Habe vor ein paar monaten ein abmahnschreiben von u.g kanzlei erhalten, mit der beschuldigung einen pornofilm geladen und über ein p2p-netwerk verbreitet zu haben. Anbei ein ip-nachweis und ne menge blabla...

habe ich nicht und habe dies auch nicht in zukunft vor!

ich habe daraufhin eine modifizierten Unterlassungserklärung per einschreiben verschickt und lange nix mehr gehört, sodass ich dachte, die sache wäre gegessen

heute wieder post bekommen mit folgendem inhalt:

===========================================
Sehr geehrter Herr Isenburg,

in obiger Angelegenheit erklären wir im Namen unserer Mandantschaft die Annahme der Unterlassungserklärung. Dadurch ist die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, so dass von einem einstweiligen Verfügungsverfahren abgesehen wird.

Unter dem Gesichtspunkt des § 97 a UrhG sind Sie jedoch auch verpflichtet, die erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen. Das von unserer Mandantschaft unterbreitete Angebot, die Aufwendungen durch Zahlung eines Pauschalabgeltungsbetrages abzugelten, haben sie bedauerlicherweise nicht angenommen. Unsere Mandantschaft wollte Ihnen dadurch die Möglichkeit geben, die Angelegenheit schnell zu Ende zu bringen und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Letztmals vor der gerichtlichen Geltendmachung des durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens sowie der bereits mitgeteilten Anwaltskosten dürfen wir mitteilen, dass unsere Mandantschaft im Rahmen einer vergleichsweisen, außergerichtlichen Einigung bereit wäre, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von

650,00€

die Angelegenheit abzuschließen. Sollten Sie diesen Vergleich nunmehr annehmen wollen, bitten wir Sie unverzüglich, aber spätestens bis zum

27.04.2011

um eine schriftliche Annahmeerklärung und um Überweisung der genannten Pauschale auf das oben angegebene Konto. Als Annahme gilt auch die fristgerechte Zahlung des Vergleichsbetrages; eine schriftliche Erklärung ist dann nicht mehr erforderlich.

Im Falle des erneuten fruchtlosen Fristablaufes fühlt sich unsere Mandantschaft nicht mehr an dieses Angebot gebunden. Sie sieht sich dann gezwungen, den ihr entstandenen Schaden sowie die angefallenen Anwalts- und Ermittlungskosten einzuklagen. Eine gültige Einigung kommt dann nicht mehr in Betracht.
....

======================================================

habe wie gesagt nix geladen und möchte dementsprechend auch nicht dafür blechen...
wie soll ich nun auf dieses anschreiben reagieren?
wäre um jeden rat dankbar:)

lg Lars

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie soll ich nun auf dieses anschreiben reagieren? <hr size=1 noshade>


Wenn du gute Nerven hast: gar nicht.

Es sind noch keine Fälle bekannt, in denen U+C nach Abgabe einer strafbewehrten UE Klage erhoben hat. Da kommen immer nur Drohschreiben.

Denn die wissen genau, daß sie ein wesentlich erhöhtes Risiko gegenüber einem einstweiligen Verfügungsverfahren (wenn keine UE abgegeben wird) haben:

1. Die realistischen Abmahnkosten bewegen sich zwischen 500 und 1500 EUR. Das ist wenig in Relation zum notwendigen Aufwand, denn es müßte dann die zugrundeliegende behauptete Rechtsverletzung auch gerichtsfest bewiesen werden.

2. Mit geschickter Argumentation kann der Beklagte den §97a UrhG ziehen (der Kläger würde natürlich versuchen zu argumentieren, daß kein "einfacher Fall" vorliegt, bei Massenschreiben aber kaum zu behaupten), dann sieht der Abmahner nur 100 EUR. Da sind schon die Kosten höher - wenn man auf 1000 EUR klagt und nur 100 bekommt, zahlt man immerhin 90% der Prozeßkosten. Richtig teuer, wenn der Beklagte sich auch anwaltlich vertreten läßt. :)

3. Möglicherweise ist der Beklagte auch nicht sinnvoll zu pfänden, dann hätte der Rechteinhaber einen Titel zum Klo-Tapezieren - und wieder alle Kosten an der Backe.

Genau aus den Gründen gibt es ja auch keine Wellen von Klagen gegen mutmaßliche Rechtsverletzer in dem Bereich.

Stattdessen gibt es dann lieber Drohschreiben, die von irrwitzigen Kosten faseln, die dem Abgemahnten angeblich drohen (in Wahrheit kostet ein Verfahren um 1000 EUR Abmahngebühren nur ca. 440 EUR, wenn man selbst nicht anwaltlich vertreten ist, da könnte man also schon zocken ;) ) oder fabulieren entgegen der klaren BGH-Rechtsprechung etwas von "Schadensersatz", obwohl sie nur den Anschlußinhaber, aber nicht den Täter gerichtsfest identifizieren können etc.


650 EUR scheint auch irgendwie eine neue magische Zahl zu sein (wie die 96 EUR/Jahr bei der Abo-Abzocke), mein Schreiben von "rka Hamburg" von dieser Woche lautet auf die gleiche Höhe. Zufall? ;)

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#2
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Lars,
würde mich interesieren wie du reagiert hast?
Habe die gleiche Vorgeschichte. Abmahnung erhalten, mod. UE rausgeschickt, 6 Monate nicht von denen gehört und nun das Schreiben erhalten.
Frage mich auch was ich jetzt am besten und sinnvollsten machen soll, abwarten oder ein Schreiben aufsetzen??
In meinen Augen ist das Abzocke und bezahlen werde ich bestimmt nicht!!

Lg slawik

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo!

Machs wie ich, nach abgabe der mod UE einfach Ignorieren.

Abbu

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
slawik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
So hatte ich das auch vor. ;-)
Sind eingentlich Fälle bekannt, wo es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist?

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#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Genannte Kanzlei ist für ihre Abzockabmahnungen bekannt.
Es ist kein Fall bekannt, bei dem wirklich versucht wurde (bzw. gar erfolgreich versucht wurde) die Forderungen gerichtlich geltend zu machen.
Viele sagen Betroffene sagen, U+C seien schlichtweg Betrüger, die schlichtweg willkürlich Abmahnungen verschicken und andere sagen, ihre Software arbeitet alles andere als genau, so dass unzählige Unschuldige Abmahnugen erhalten...jeder soll sich selbst seine Meinung bilden.

Das Problem für diese Abmahner ist und warum sie wohl auch niemals versuchen werden, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen, dass sie die
- Kosten in der Höhe nicht durchsetzen können.

- dass es fraglich ist, ob sie belegen können, dass der Beschuldigte wirkich der Täter war, schliesslich scheint deren Schnüffelsoftware alles andere als sicher zu sein und hat schon vielen Unschuldigen Abmahungen bescherrt, wie im Fall des Threadstarters offensichtlich.

- und dass oftmals gar stark bezweifelt werden kann, ob ein Porno-Film die ausreichende Schöpfungshöhe besitzen würde, um überhaupt nach § 106 UrhG abmahnen zu können.
Bei Pornofilmen bestehen (je nach Film, je nach Art, je nach Einzelfall) oft nur Leistungsschutzrechte, jedoch keine Urheberrechte.

Kurzum, es geht ums Abmahnen von möglichst peinlichen Filmen, bei dem der Abgemahnte dann aus Angst oder aus Scharm zahlt, eben weil er nicht zum Anwalt gehen mag und sagen "mir wird vorgeworfen ´An*lbums mit Tralala.." oder ähnliches gezogen zu haben oder gar befürchtet, dass die Sache wirklich vor Gericht geklärt werden könnte...was bekannter Weise nicht passiert.

Dieses "Vergleichsangebot" ist ein kläglicher Versuch die Abgemahten, die schlauerweise nicht zahlten, doch noch zur Zahlung (zumindest eines Teilbetrages) zu bringen.

Denn wenn man das "Angebot" annimmt, sitzt man in der Falle und hat der Forderung zugestimmt.

Wenn man das Angebot nicht mehr animmt, passiert zu 99,99999% nichts weiter, man abgesehen von eventuellen weiteren "Angboten".
Bzw. was teilweise bei solchen fragwürdigen Abmahner noch kommt, ist selten ein gerichticher Mahnbescheid (kann man ohne Prüfung auf Berechtigung der Forderung beantragen)..welchem man dann natürlich widersprechen sollte.

Mal ehrlich, seriöse Abmahner klagen und machen nicht pauschal allen Nichtzahlern ein neues Bettelangebot, dass doch wenn schon nicht die Ursprungssumme gezahlt wurde, doch wenigsten bitte, bitte der verminderte Betrag gezahlt werden soll. Sonst geht man noch mal runter und schickt nochmal eine allerallerallerletzte vorgerichtlich Mahnung usw.



Ps:
Natürlich könnte man auch den Abmahnern eines auswischen, in dem man mal deren Machenschaften gerichtlich im Zuge eine negativen Feststellungsklage durchleuchten und so die Nichtberechtigung der Forderungen feststellen lässt. Dazu müsste man aber gewöhnlich erstmal in Vorkasse für diesen Schritt treten.


-- Editiert am 30.05.2011 09:59

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#6
 Von 
Jellybelly123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

auch wir haben gestern post von u+c bekommen. es geht um die redtube seite. verlangt werden 250 €. zahlbar bis 12.12. und ein vordruck einer unterlassungserklärung.

ich selbst war definitiv nicht auf der seite, mein mann weiß es nicht mehr. da er aber gerne mal schmutzige filmchen schaut, könnte es natürlich sein, wobei ihm diese internetseite völlig unbekannt ist.

ich habe jetzt viel nachgelesen im netz. zahlen soll man nicht, sondern eine modifizierte unterlassungserklärung schicken.

worum es mir jetzt geht: der brief ist namentlich an mich gerichtet. wenn war es aber mein mann mit seinem rechner, der geschaut hat. das geht alleine aus der uhrzeit hervor. ist das irgendwie relevant? oder sollen wir uns vom anwalt eine unterlassungserklärung erstellen lassen und gut?

ich habe auch gelesen, das manche mehrere briefe dieser art bekommen. sollen wir erstmal abwarten, ob noch was kommt oder morgen direkt anwalt:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Also ehrlich Redtube streaming ist nicht verboten.
Ich würde sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten,
wegen betrug und nötigung.
Ich würde noch nicht mal eine Unterlassungerklärung abgeben.
Mahnbescheid ,wenn einer kommt auf jeden fall wiederspruch einlegen, und direkt zum Gericht zurück !




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-- Editiert sonyman am 08.12.2013 13:05

-- Editiert sonyman am 08.12.2013 13:23

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#8
 Von 
Jellybelly123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

zur zeit findet man sehr viel über diese briefe. meistens steht dabei, das man es einfach ignorieren soll oder eben diese unterlassungserklärung erstellen lassen soll.

polizei? sind die da die richtigen?

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Aufgrund eines entsprechenden Schreibens in der Verwandtschaft hab ich mich auch schon ein wenig eingelesen.

Derzeitiger Stand: keinesfalls zahlen, keinesfalls Unterlassung erklären.

Weiteres Vorgehen bin ich mir noch unschlüssig.

Ich vermute bei überhaupt nichts tun wird nichts weiter kommen.

Man könnte auch erstmal Fristverlängerung beantragen und ankündigen, das man sich rechtlich beraten lässt. Ob man in dem Schreiben dann schon mitteilt, das alle aufgeführten Urteile nichts mit der Sache zu tun haben, es den benannten Film nicht gibt und die Ansetzung der Kosten rechtswidrig ist, gilt es noch zu überlegen.

Strafanzeige könnte aber auch sinnvoll sein, es gibt schon einiges an Anzeichen, das diese Abmahnung Betrug ist. Und bei entsprechender Menge an Anzeigen wird die Staatsanwaltschaft dann auch tätig.

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#10
 Von 
Jellybelly123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe am mittwoch termin bei einem anwalt. mal schauen was der sagt.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ich würde noch nicht mal eine Unterlassungerklärung abgeben.


Das sollte man trotzdem von einem Anwalt bewerten lassen.

Serienabmahner nutzen gerne die Nichtabgabe einer UE zur Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung (weil da im Wege der Dringlichkeit oft nicht mal die Gegenseite gehört wird), was dann dank der dortigen Streitwerte von 20.000+ EUR ziemlich teure Prozeßkosten nach sich zieht.

Ob das in diesem Fall (in dem die Berechtigung wie die Beweislage doch erheblich zweifelhaft erscheint) auch so ist, ist derzeit noch unbekannt.

Ich persönliche schicke zur Sicherheit immer eine (modifizierte) UE, um mir da den Rücken freizuhalten.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jellybelly123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

mein anwalt hat mir auch geraten eine modifizierte UE per einschreiben zu schicken. ansonsten nicht zahlen und schon gar nicht den vordruck von u+c zu unterschreiben.

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#13
 Von 
Tapete123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

was beinhaltet denn diese modifizierte UE genau (im Vergleich zur mitgesendeten?
Inwiefern "schützt" diese?

Achja, wir haben (noch) keine Post bekommen.
Aber Vorsorge ist ja eigentlich nie schädlich.

Gruß

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-- Editiert Tapete123 am 13.12.2013 02:36

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
was beinhaltet denn diese modifizierte UE genau (im Vergleich zur mitgesendeten


In der Regel ist eher interessant, was sie *nicht* enthält, z.B. ein Schuldanerkenntnis.

Auch versuchen manche Abmahner, mehr Unterlassung zu fordern als geschuldet - also wenn einem z.B. Verbreitung von "Madonna - Frozen" vorgeworfen wird, Unterlassung bzgl. aller Madonna-Songs (oder "aller von der ... in Deutschland vertriebenen Werke").

Ebenso wird die Höhe der Vertragsstrafe nicht dem Abmahner überlassen, sondern ausdrücklich als "im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen" eingeschränkt.

Das sind eigentlich die Kernpunkte einer mod. UE nach dem sogen. (neuen) Hamburger Brauch.

quote:
Inwiefern "schützt" diese?


Gegenüber der mitgeschickten UE des Abmahners bzgl. der o.a. Fallstricke. Generell davor, daß man auf Unterlassung verklagt wird (Risiko: hoher Streitwert!); nach Abgabe einer UE kann der Abmahner "nur" noch auf seine Anwaltskosten klagen (wesentlich niedrigerer Streitwert), das ist dann meist nicht mehr rentabel für ihn.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb377871-76
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Frage:
Was kostet aktuell eine Anpassung einer Unterlassungserklärung etwa?

Ich habe damals in einem anderen Fall mit K&W Anwälten 200 Euro gezahlt, würde aber gerne Wissen, ob dies der übliche Preis etwa ist.

Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Es gibt ja einige Kanzleien, die auf der "guten Seite" dieser Welle reiten und da Pauschalpreise machen.

Wenn ich allerdings lese, daß Big Boss von U+C vollmundig ankündigt, in Zukunft noch Nutzer weiterer Streaming-Plattformen abzumahnen, obwohl die ganze Sache nach bewußter Falschabmahnung (und damit Betrug) stinkt*, fragt man sich natürlich, ob die vielleicht von ihren Kollegen, die dann für gutes Geld die Abgemahnten beraten, einen Anteil bekommen - andernfalls dürfte es sich kaum lohnen, sich in die Nähe einer Straftat zu begeben.

(* Denn ein Anwalt weiß, daß er um die Hürde der "offensichtlich illegalen Quelle" nicht herum kommt und damit das Verhalten der Nutzer nach §53 UrhG gar nicht unrechtmäßig war.)

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Und da die Daten so abgegriffen wurden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

wird hoffentlich bald ein Staatsanwalt den Laden "U+C" dicht machen. Von Gravenreuth + Syndikus lassen grüßen.

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Und jetzt?

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