Nehmen wir an, eine Person A (z. B. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter) zeichnet mit der Hand Grafiken, und zwar im wissenschaftlichen Bereich, also z. B. schematische und tabellarische Darstellungen, und bittet Person B (z. B. eine Hilfskraft) diese in digitale Form zu bringen, also etwa in ein Word-Dokument einzupflegen, ohne weitere Änderungen, Ergänzungen etc. daran vorzunehmen. Liegt bei der erstellten Grafik das Urheberrecht dann bei Person A oder Person B ? Sollte das Urheberrecht weiterhin bei A liegen: Wo liegt die Grenze? Was wäre nötig dafür, dass es zu B übergeht? Ergänzungen? Andere Änderungen?
Übertragung handschriftlicher Grafiken in ein Word-Dokument
15. März 2016
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Frage vom 15. März 2016 | 18:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung handschriftlicher Grafiken in ein Word-Dokument
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 16. März 2016 | 11:58
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Mal abgesehen davon, daß ich mich frage, wieso eine Hilfskraft sich fragt, ab wann sie "eigenes Urheberrecht" an den in ihrem Job erstellten Grafiken hat. Zum einen ist das im Arbeitnehmerverhältnis sowieso fast nie der Fall, wenn man die Werke zur Arbeitszeit (und womöglich mit Arbeitsmitteln des AG) erstellt, zum anderen, was wollte die Hilfskraft hier machen? Der Uni noch eine zusätzliche Rechnung schicken für die "Erlaubnis zur Verwendung ihrer Werke"? Damit macht man sich ja gleich mal so richtig beliebt bei jedem Arbeitgeber...
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