Übertragung vom Software-Verkaufsrecht

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Batnik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung vom Software-Verkaufsrecht

Hallo Zusammen

Ich habe so einen Vertrag von meinem Auftraggeber zum unterschreiben erhalten. Es soll so sein, dass wir die Software beidseitig weiterverkaufen dürfen sollen. Das mit Alleineigentum ist irgendwie komisch hier? Habe ich als Auftragnehmer dann weiterhin das Recht die Software zu verkaufen?

Mit der jeweiligen Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt Auftraggeber die vom Auftragnehmer zum jeweiligen Zeitpunkt realisierten WEBSITE zu Alleineigentum. Einzig die Urheberrechte am Quellcode verbleiben im Miteigentum der Parteien dieser Vereinbarung.

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ohne die genaue vertraglichen Vereinbarung zu kennen, wird man darüber nicht sinnvll diskutieren können.


Im übrigen wäre es wohl sinnvoll, bei solchen Angelegenheiten das ganze einen Anwalt formulieren zu lassen, denn Laien schreiben sich da so manches zusammen was vor Gericht schneller zerfällt als ein Vampir in der Mittagssonne.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.390 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen