Unicode Urheberrecht

13. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
KenRozz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unicode Urheberrecht

Emojis von Google, Apple, Microsoft etc. unterliegen ja bekanntlich dem Urheberrecht.

Aber wie genau schaut es mit den Unicode Emojis aus ? Diese darf man ja zumindest uneingeschränkt auf der eigenen Webseite benutzten.

Ist es aber auch erlaubt sie in eigenen Grafiken zu verwenden und sie öffentlich zu publizieren ?

Ein Beispiel gibt es hier auf der Startseite: https://emojiwelt.com/

Danke für alle Antworten.

-- Editiert von KenRozz am 13.02.2020 14:49

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5421 Beiträge, 1822x hilfreich)

Unicode ist ein internationaler Standard und unterliegt daher nicht dem Urheberrecht, §5 UrhG.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Achtung: Der Unicode Standard beinhaltet nur schwarz-weise Beispiel-Glyphs. Die farbigen Emojis kommen von den entsprechenden Font Designer und unterliegen dem Urheberrecht.
https://www.unicode.org/emoji/images.html

Aber selbst die schwarz-weissen Glyphs können nicht ohne weiteres verwendet werden. In den Code Charts heisst es hierzu unter anderem:

Zitat:

The fonts and font data used in production of these code charts may NOT be extracted, or used in any other way in any product or publication, without permission or license granted by the typeface owner(s).


Unicode beschreibt nur die Bedeutung eines Unicode-Zeichens und benutzt dazu allenfalls farbige Beispiel-Glphys welche dem Urheberrecht unterliegen. Wie etwa hier: https://www.unicode.org/emoji/charts/emoji-variants.html Es steht einem jedoch frei, innerhalb der Unicode Lizenzbedingungen ( Siehe https://www.unicode.org/faq/unicode_license.html ), ein farbiges Emoji selber zu designen und zu gebrauchen.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Unicode ist ein internationaler Standard und unterliegt daher nicht dem Urheberrecht, §5 UrhG.

Dass steht dort aber so nicht. Und wenn überhaupt welches Gesetz, Verordnung, Erlass oder amtliche Bekanntmachung verweißt auf den Unicode Standard?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5421 Beiträge, 1822x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Und wenn überhaupt welches Gesetz, Verordnung, Erlass oder amtliche Bekanntmachung verweißt auf den Unicode Standard?


Ich habe mich geirrt, ich war der Überzeugung, die Verwendung sei bereits über eine DIN-Norm geregelt. Es gibt wohl eine DIN SPEC 91379, die aber anscheinend keine Emojis abdeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Ein Font mit Emoji, den man frei (SIL Open Font License, Version 1.1) verwenden kann ist Noto Color Emoji https://www.google.com/get/noto/help/emoji/

Weiter hat Twitter seine Emoji Bilder unter CC-BY 4.0 auf GitHub gestellt https://github.com/twitter/twemoji

Man beachte die jeweiligen Lizenzbedingungen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KenRozz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, besten Danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6928 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitat (von KenRozz):
Emojis von Google, Apple, Microsoft etc. unterliegen ja bekanntlich dem Urheberrecht.

Nö.
Die haben, jedenfalls nach deutscher Rechtslage, nicht genügend "Schöpfungshöhe", um urheberrechtlich geschützt zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6928 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Unicode ist ein internationaler Standard und unterliegt daher nicht dem Urheberrecht, §5 UrhG.

§5 UrhG kann auf Unicode nun gerade nicht angewendet werden, denn das ist weder ein Gesetzestext noch eine amtliche Verordung und auch kein "amtliches Normwerk", und es wird auch nicht von Gesetzen oder amtlichen Normwerken darauf verwiesen.

Unicode hat allein deshalb - nach deutschem Recht - keinen urheberrechtlichen Schutz, weil es weder ein Werk im Sinne von §2 UrhG ist, noch ein Computerprogramm im Sinne von §69a UrhG.

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