Unrechtmäßige gew. Nutzung einer Übersetzung

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
arnoldh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige gew. Nutzung einer Übersetzung

Letztes Jahr habe ich für eine Firma eine Übersetzung einer
Internetseite durchgeführt. Der Kunde weigert sich jedoch zu bezahlen.
Auf Mahnung, Schreiben etc. wird nicht reagiert. Der Betreiber der
Webseite hat die Erstellung der Internetseite inkl. Übersetzung beim
Webseitenersteller in Auftrag gegeben und (angeblich) bezahlt. Die
Übersetzung der Webseite wird dann auch gewerblich genutzt.

Ich habe den Webseitenbetreiber darauf hingewiesen bzw. darum gebeten
dass die gewerbliche Nutzung der Übersetzung bis zur vollständige
Bezahlung der Rechnung von mir untersagt ist. Da der Webseitenbetreiber dem Webseitenersteller die erbrachte Leistungen bezahlt hat, begründet er das Nutzungsrecht der Übersetzung mit dem folgenden Beispiel: "Wenn ich einen Bauknecht Herd über Quelle geliefert bekommen und auch bezahlt habe, kann der Hersteller bei mir auch den Herd nicht mehr abholen wenn Quelle die Rechnung schuldig bleibt" (hier werden jedoch die Fakten ein wenig verdreht) und hat mich dann gebeten für weitere Anliegen deren Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Vom Rechtsanwalt liegt die folgende Antwort vor:
"Sehr geehrter Herr XXX,

in obiger Angelegenheit bestätigen wir dankend den Erhalt Ihrer Nachricht vom 23.12.2009.

Namens und im Auftrag von Frau XXXund Herrn XXXhaben wir Ihnen folgendes mitzuteilen:

Zwischen unseren Mandanten und Ihnen bestanden zu keinem Zeitpunkt vertragliche Beziehungen. Unsere Auftraggeber hatten mit der Gestaltung ihrer Website den Ihrerseits genannten Website-Designer beauftragt. Der Auftrag beinhaltete auch die niederländische Übersetzung. Unsere Mandanten haben jedenfalls deren Auftragnehmer sämtliche Kosten erstattet.

Abschließend weisen wir nach all dem darauf hin, dass Sie sich an Ihren Auftraggeber (Website-Ersteller) halten müssen."


Wem gehören in diesem Fall eigentlich die Nutzungsrechte der Übersetzung? Meiner Meinung nach gehen die Nutzungsrechte erst an dem Webseitenersteller und damit indirekt an dem Webseitenersteller über nachdem die Rechnung bezahlt wurde.

Sollte man in diesem Fall den Webseitenbetreiber abmahnen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wem gehören in diesem Fall eigentlich die Nutzungsrechte der Übersetzung?


Erstmal muss der Übersetzer, sofern er diesen übersetzten Text verwertet, selber vom Urheber des Originaltextes dazu legitmiert sein, wovon ich ausgehe, wenn es eine Auftragsarbeit war.

Nutzungsrechte an der Übersetzung müssten dann sowohl dem eigentlichen Autoren des Textes, wie auch dem Übersetzer, eingeholt werden.

Sollte keine Einwilligung zur Verwertung des übersetzten Textes bestehen und weitere Publizierende mit "Einwilligung" des nicht autorisierten Verwerters diesen Text veröffentlichen, ist es vollkommen gewöhnlich, dass man die Personen/Firmen ect., welche den Text verwerten, in die Haftung nimmt. Diese können dann ja wiederum den Anbieter des Textes, der ihnen die Nutzung erlaubte, in Regress nehmen.


quote:
Beispiel: "Wenn ich einen Bauknecht Herd über Quelle geliefert bekommen und auch bezahlt habe, kann der Hersteller bei mir auch den Herd nicht mehr abholen wenn Quelle die Rechnung schuldig bleibt"


Dieses Beispiel ist nicht zutreffend.
Ein passenderes Beispiel wäre folgendes:
Verbraucher kauft im Supermarkt eine Musik-CD, nach Jahren verkauft er diese bei Ebay. Die CD stellt sich als Fälschung heraus, der Verbraucher haftet für seinen Verkauf bei Ebay, z.B. flattert eine Abmahnung mit netter Kostennote ins Haus.
Der belangte Verbraucher kann nun versuchen den damaligen Verkäufer (Supermarkt) für den ihn entstandenen Schaden wiederum in Regress zu nehmen. Er kann sich jedoch nicht damit rausreden, dass er ja nichts dafür könne und der Rechteinhaber seine Ansprüche doch gegen den Supermarkt als ursprünglichen Verkäufer stellen solle.


Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher


-- Editiert am 07.01.2010 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnoldh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

zuerst vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Frage bleibt für mich jedoch offen. Welche rechtliche Schritte könnte man in solchen Fälle einleiten? Wäre z.B. eine Abmahnung in diesem Fall angemessen? Der Webseitenbetreiber und deren Anwälte sind ja auf der, aus meiner Sicht illegaler, Benutzung der Übersetzung hingewiesen worden.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
Wäre z.B. eine Abmahnung in diesem Fall angemessen?


Soweit ich das aus dem geschilderten Fall ersehen kann, m.E. durchaus.
Dieses sollte man aber natürlich noch vorher anwaltlich (am besten durch einen auf UrhG spezialisierten Anwalt) prüfen lassen. Welche Vereinbarungen damals getroffen, welche Rechte eingeräumt und welche Rechungen aus welchen Gründen nicht beglichen wurden, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

quote:
Der Webseitenbetreiber und deren Anwälte sind ja auf der, aus meiner Sicht illegaler, Benutzung der Übersetzung hingewiesen worden.


Was noch nicht mal nötig wäre, um gerichtlich oder erstmal aussergerichtlich dagegen vorzugehen.

Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher

-- Editiert am 07.01.2010 18:13

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