Unterlassungsanspruch: Verstoß Urheberrecht

23. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Dimenson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterlassungsanspruch: Verstoß Urheberrecht

Hallo Leute,

ich habe heute einen wunderschönen Brief in meinem Briefkasten gefunden. Auf den ersten Blick, war ich ein wenig geschockt, doch dann kamen immer mehr Zweifel auf.
Hier der Brief:
http://imageshack.us/photo/my-images/21/img0002uh.jpg/

Ich vermisse irgendwie seine Kontaktdaten von Dr. Joachim G. Peters.

Als ich recherchierte fand ich eine dubiose Webseite im Internet, die Haar genau auf das Schreiben eingeht. Und wer macht sowas? Natürlich ein Rechtsanwalt:
http://www.abmahnspezialist.de/achtung-dubiose-abmahnung-dr-joachim-g-peters.html

Was soll ich dazu noch sagen? Mal abgesehen das dieser Doktor evlt. Recht hat, wer gibt ihn das Recht mich abzumahnen?

Einerseits fühl ich mich nun natürlich eingeschüchtert, andererseits bin ich stink sauer. Ich vermute mal ganz stark, das dieser "Abmanspezialist" dahinter steckt.

Wie seht ihr das?
Habt ihr mir einen Rat?

Gruß


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wenn der Mann Recht hat, warum sollte man ihm dann nicht folgen?

Ob er hinreichend legitimiert ist, erfährt man dann, wenn es etwas kostet :-).

Frühestens also anlässlich einer kostenpflichtigen Abmahnung. Spätestens aber vor Gericht.

Wer möchte, kann es ja darauf ankommen lassen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Einerseits ist es wie Gerd schon sagte, und dass man Dinge nicht tun sollte, für die man keine Erlaubnis hat.

Andererseits sieht das Schreiben schon seltsam aus - man beachte das Datum der Fristsetzung.

Soweit ich informiert bin muss der Abmahner entweder selbst das Recht inne haben oder vom Inhaber bevollmächtigt sein um rechtssicher abzumahnen.

Es sieht insgesamt schon so aus, dass jemand diese Schreiben mit dem Hintergedanken verschickt, verängstigte Mandanten einzusammeln und beraten zu können. Ändert aber nichts am o. gesagten; womöglich kommt eine "echte" Abmahnung dann vom "Kollegen" hinterher.

Ich würde es daher als Warnschuss sehen, ob Fake oder nicht!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dimenson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich gebe ich euch Recht.
Ich habe auch sofort die Auktionen eingestellt.

Ich mag es nicht mit Feuer rumzuspielen :)

Naja eigentlich sollte es mir nun egal sein. Dennoch interessiert es mich einfach, wie wo was.

Achjo, das mit dem Datum ist ja lustig ^^.

Selbst wenn Abmahnspezialist und der Dr. Peters nichts miteinander zutun haben, finde ich, dass das Schreiben einfach lächerlich ist.

Jeder sollte doch in der Lage sein zumindest seine Adresse für Rückfragen anzugeben.

Gruß

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-- Editiert Dimenson am 25.12.2012 15:04

-- Editiert Dimenson am 25.12.2012 15:04

1x Hilfreiche Antwort

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