Guten Tag,
ich habe einen Artikel einer Zeitung auf meiner Website mit Verlinkung und Qellenangaben veröffentlicht.
Nun habe ich eine Unterlassungserklärung zum Unterzeichnen mit folgendem Text erhalten:
'Ich verpflichte mich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der "Zeitung GmbH" bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der "Zeitung GmbH" festzusetzende, im Streitfall der Höhe nach vom zuständigen Gericht zu überprüfenden und an die "Zeitung GmbH" zu zahlende Vertragsstrafe, zukünftig zu unterlassen, den Artikel auf der von mir betriebenen Internet Seite zum Abruf bereit zu halten.'
Bedeutet das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung auch gleichzeitig das Zahlen einer Vertragsstrafe oder wäre diese nur beim zweiten Verstoß fällig? Wie hoch wäre die Strafe? Wie geht man generell in diesem Fall am Besten vor?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Mit den besten Grüßen,
Max
Unterlassungserklärung Artikel-Kopie
27. Juni 2015
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Frage vom 27. Juni 2015 | 20:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterlassungserklärung Artikel-Kopie
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#1
Antwort vom 28. Juni 2015 | 01:20
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:Bedeutet das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung auch gleichzeitig das Zahlen einer Vertragsstrafe oder wäre diese nur beim zweiten Verstoß fällig?
Im Regelfall erst bei zweiten Verstoß.
Zitat:Wie hoch wäre die Strafe?
Meistens unterer bis mittlerer vierstelliger Betrag.
Hier z.B. 1500€:
http://hoesmann.eu/bestimmung-der-hoehe-einer-vertragsstrafe-bei-wiederholung-einer-urheberrechtsverletzung/
Zitat:Wie geht man generell in diesem Fall am Besten vor?
Kommt drauf an, was sonst noch so gefordert wird (außer der Unterlassungserklärung).
Was ist mit Schadensersatz für den schon begangenen (ersten) Verstoß?
Was ist mit Anwaltskosten der Zeitung?
#2
Antwort vom 28. Juni 2015 | 13:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im Brief finde ich nur die Forderung zum Entfernen des Artikels. Da der Brief von der Zeitung selbst und nicht von einem Anwalt kommt, werden hier keine Anwaltskosten geltend gemacht. Ansonsten gibt es auch keine sonstigen Schadenersatzforderungen. Sollte ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben oder wäre es sinnvoll die Erklärung auf irgendeine Weise zu modifizieren?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Juni 2015 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119999 Beiträge, 39814x hilfreich)
Zitat:Da der Brief von der Zeitung selbst und nicht von einem Anwalt kommt, werden hier keine Anwaltskosten geltend gemacht. Ansonsten gibt es auch keine sonstigen Schadenersatzforderungen.
Das ist schon mal sehr nett, die hätten das auch anders machen Können.
Zitat:Sollte ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben oder wäre es sinnvoll die Erklärung auf irgendeine Weise zu modifizieren?
Oftmals sind Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Es macht durchaus Sinn diese durch einen versierten Anwalt prüfen zu lassen.
Der Artikel wurde ja inzwischen von Dir entfernt?
#4
Antwort vom 28. Juni 2015 | 14:51
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:Da der Brief von der Zeitung selbst und nicht von einem Anwalt kommt, werden hier keine Anwaltskosten geltend gemacht.
Das ist in der Tat sehr nett und entgegenkommend.
Zitat:Ansonsten gibt es auch keine sonstigen Schadenersatzforderungen
dito
Zitat:Sollte ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben oder wäre es sinnvoll die Erklärung auf irgendeine Weise zu modifizieren?
Wenn das die ganze Unterlassungserklärung ist, dann gibt es da ja nicht viel zu modifizieren.
Wenn der konkrete (Zeitungs-)Artikel und die konkrete Web-Seite benannt sind, dann ist da auch nichts zu weit gefasst.
(Wenn da stehen würde ... zukünftig zu unterlassen, jegliche Artikel auf beliebigen Internet Seiten zum Abruf bereit zu halten.', dann müsste man da modifizieren.)
Zitat:Oftmals sind Unterlassungserklärungen zu weit gefasst.
In diesem Fall aber wohl nicht.
Zitat:Es macht durchaus Sinn diese durch einen versierten Anwalt prüfen zu lassen.
Kostet aber Geld und könnte die Zeitung dazu bringen, auch einen Anwalt einzuschalten.
Dass die Zeitung für den bereits begangenen (ersten) Verstoß nichts fordert (weder Anwaltskosten noch Schadensersatz), ist ein großzügiges Verhalten. Ich würde nicht riskieren, dass sich die Zeitung das anders überlegt.
#5
Antwort vom 28. Juni 2015 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119999 Beiträge, 39814x hilfreich)
Zitat:Wenn das die ganze Unterlassungserklärung ist, dann gibt es da ja nicht viel zu modifizieren.
Nun, wenn das oben zitierte diegnaze Unterlassungserklärung darstellt, dann wäre da in der Tat keine Modifikation nötig.
Zitat:Kostet aber Geld
Stimmt. Zu weit gefasste Erklärungen kosten erfahrungsgemäß aber noch mehr ...
Zitat:und könnte die Zeitung dazu bringen, auch einen Anwalt einzuschalten.
Wer solls ihr denn erzählen? Da kommunizieren ja nur Anwalt und Mandant ...
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