Liebes Forum,
letztes Jahr habe ich für ein großes Unternehmen ein Theaterstück produziert und konzipiert.
Es geht nun darum, dieses für Gastspiele weiter zu vermarkten, was ich selbstständig (nicht vom Unternehmen bezahlt, gleichwohl wird dieses aber natürlich genannt) tue.
Gerade sind wir dabei, eine vertragliche Vereinbarung über die temporäre Übertragung der Nutzungsrechte (Inhaber ist das Unternehmen) zu treffen.
Es ist handelt sich in der Konstellation (Theaterstück, von einem Unternehmen produziert und von einem unabhängigen Freiberuflicher weitervermarktet) natürlich um einen einigermaßen außergewöhnlichen Fall.
Das Unternehmen kennt die Gepflogenheiten im Kulturbereich nicht und der Mitarbeiter, mit dem ich in Kontakt bin, sprach von Anfang an von Tantiemenzahlungen.
Im Kulturbereich werden Stücke natürlich meist vom Produzenten selbst vermarktet bzw. eine Stiftung, die ein Stück gefördert hat, verlangt natürlich im Nachhinein keine Tantiemen. [Mein Hinweis, dass die Kulturinstitutionen eher damit rechnen, dass die Aufführungen vom Wirtschaftsunternehmen unterstützt werden als dass sie Abgaben zahlen müssen, stieß auf ziemlich taube Ohren. Den Oberen haben wahrscheinlich durchaus die Einsicht, dass diese Kulturarbeit des Unternehmens für Imagepflege da ist und nicht, um Geld von Künstlern und öffentlichen Kulturinstitutionen einzusammeln und dass das im Zweifelsfall bei Bekanntwerden auch ziemlich nach hinten losgehen kann - aber der Mitarbeiter denkt da leider sehr eindimensional.]
Zudem sind die Budgets der einladenden Institutionen so gering, dass man eigentlich froh sein muss, wenn man mit einem mittelgroßem Stück genügend Einladungen bekommt.
Der Abteilungsschef hatte mir letztes Jahr als Gegenleistung für das Unternehmen in einem Gespräch nur dessen Nennung als Produzent erwähnt, macht jetzt angesichts der Diskussion mit dem Mitarbeiter, der auf den Tantiemen beharrt, aber natürlich einen halben Rückzieher und übergibt ihm alles.
Zunächst schlug der Mitarbeiter eine Berechnung nach 10% der Roheinnahmen des Veranstalters bzw. meiner Gesamtbrutto(!)-Budgets vor - das bedeutet für mich nicht nur einen erheblichen administrativen Aufwand, auch ist dieser Prozentsatz nach Abzug aller Ausgaben fast die Hälfte meines Gewinns (und das auch vor der Einkommenssteuer).
Zur Berechnung einer Pauschale, wobei eben der Verwaltungsaufwand bei jedem Einzelfall wegfallen würde, verlangte der Mitarbeiter die Offenlegung meines Budgets, damit er sich daran orientieren könne.
Das möchte ich aber natürlich nicht; außerdem bin ich mir auch nicht sicher, ob es rechtlich einwandfrei wäre, dieses Budget, das ich anderen Veranstaltern anbiete und in dem die Gagen der Künstler aufgeschlüsselt sind, einer dritten Partei offen zu legen. Das wäre natürlich das beste Argument diesen Vorschlag abzulehnen. Vielleicht kann mir ein Jurist unter Ihnen dazu etwas Genaues sagen.
Vielleicht hätte jemand aus dem Forum einen Tipp wie argumentativ am besten vorgegangen werden kann. Bzw. wie man schnell eine Einigung in der Tantiemenfrage finden kann - wie gesagt, es gibt leider keine genauen Vergleichsfälle (der Mitarbeiter nimmt immer den Fall von Verlagsrechten her, wo angeblich der Satz bei 10% liegt; da kenne ich selbst aus dem Theater aber auch Beispiele, wo zumindest mit Privatpersonen individuell verhandelt wurde), soweit ich weiß.
Auch Juristen, mit denen ich bisher Kontakt hatte, waren erstaunt, dass ich nicht vom Unternehmen für diese Vermarktungs-Arbeit bezahlt werde, sondern extrem in Vorleistung gehe (Akquise, Organisation, Vertragsverhandlungen etc.) und mir dann diese Bedingungen aufgetischt werden (unter anderem auch eine absurd kurze Vertragslaufzeit).
Ich würde natürlich, nach wie vor, bevorzugen, dass die Tantiemenforderungen ganz fallen gelassen würden - erst vor ein paar Tagen hat mir ein sehr namhafter Veranstalter im letzten Moment aus finanziellen Gründen wieder abgesagt und ich kann noch gar nicht mit Sicherheit abschätzen, ob wir mit diesem aktuellen Budget ohne Tantiemen - meinem bisherigen, natürlich unbezahlten Investitionsaufwand entsprechend - überhaupt viele Einladungen bekommen könnten.
Falls es aber so sein sollte, dass sie aus Prinzip irgendetwas haben wollen, welche Vorgehensweise könnte man vorschlagen?
Ein befreundeter Manager meinte, ich solle ihnen aktive Vorschläge machen, zu denen sie Stellung beziehen müssen. So etwas wie: "Es ist bereits sehr schwer überhaupt Einladungen zu bekommen. Ich kann Ihnen gerne den Kontakt zum Veranstalter herstellen, wenn ich ein Angebot habe und Sie verhandeln dann direkt über Nutzungsrechte." (worauf sie sich natürlich nicht einlassen würden, aber wenn man es als eine plausible Möglichkeit darstellt, ist es evtl. strategisch sinnvoll.)
Der viele Text war nun leider nötig, um diesen sehr speziellen Fall zu schildern - ich hoffe, es liest jemand und ist bereit, mir eine Einschätzung zu geben.
Vielen herzlichen Dank dafür!
Unübliche Tantiemenforderung für Übertragung der Nutzungsrechte
21. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2016 | 11:56
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 6x hilfreich)
Unübliche Tantiemenforderung für Übertragung der Nutzungsrechte
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 22. Juni 2016 | 15:06
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 6x hilfreich)
Meinen Sie, man müsse den ursprünglichen Vertrag kennen?
In dem sind die Nutzungsrechte dem Unternehmen eingeräumt.
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#3
Antwort vom 22. Juni 2016 | 19:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Zitat:Meinen Sie, man müsse den ursprünglichen Vertrag kennen?
Korrekt
Zitat:In dem sind die Nutzungsrechte dem Unternehmen eingeräumt.
Das müsste man dann den genauen Wortlaut kennen um darüber zu diskutieren, wie weit dies Rechte gehen.
Zitat:Der viele Text war nun leider nötig,
Es ist schön einen strukturierten Text vorzufinden in demschon vile Details vorhanden sind.
Man glaubt ja nicht was man manchmal hier vorfindet ....
Zitat:um diesen sehr speziellen Fall zu schildern
Ich würde nicht sagen, das der Fall speziell ist.
Man will Nutzungsrechte erwerben und der Inhaber der Nutzungsrechte will dafür Geld in Form einer Gewinnbeteiligung.
Zitat:ob es rechtlich einwandfrei wäre, dieses Budget, das ich anderen Veranstaltern anbiete und in dem die Gagen der Künstler aufgeschlüsselt sind, einer dritten Partei offen zu legen.
Der Schilderung nach will er doch nur das Budget wissen und nicht alle Details des Budgets?
Zitat:Auch Juristen, mit denen ich bisher Kontakt hatte, waren erstaunt, dass ich nicht vom Unternehmen für diese Vermarktungs-Arbeit bezahlt werde, sondern extrem in Vorleistung gehe (Akquise, Organisation, Vertragsverhandlungen etc.) und mir dann diese Bedingungen aufgetischt werden (unter anderem auch eine absurd kurze Vertragslaufzeit).
Ich bin eher über das erstaunen der Juristen erstaunt.
Schreibt man hier
Zitat:Es geht nun darum, dieses für Gastspiele weiter zu vermarkten, was ich selbstständig (nicht vom Unternehmen bezahlt, gleichwohl wird dieses aber natürlich genannt) tue.
doch selbst, das man das auf selbständiger Basis macht.
Im unternehmerischen Bereich ist es absolut üblich, das man für die Vermarktung/Markterschließung in Vorleistung geht bevor dann bei Erfolg der Gewinn kommt. Oder bei Misserfolg der Verlust.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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