UraltFotos von oben

15. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
UraltFotos von oben

Konrad findet Fotos aus Kriegszeiten von Deutschland mit von oben Aufnahmen. Er möchte diese verwenden, dadurch dass er diese auf Tshirts drucken will und an seine 19 jaehrigen Klassenkameraden verschenken.
Gibt es ein gewisses Alter solcher Fotos, dass diese ohne Erlaubnis des Urhebers unbedenklich verwendet werden können ohne vorher den Urheber zu fragen?
Die Kondaktinformationen sind nivht auffindbar.
Gibt es eine Regelung, dass zB 50 Jahre alte Fotos von der Luft geschossen unbedenklich verwendet werden dürfen?
Hoffe jemand kann helfen?

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cass):
Konrad findet Fotos aus Kriegszeiten von Deutschland mit von oben Aufnahmen.
Wo hat Konrad die denn gefunden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von cass):
Gibt es eine Regelung, dass zB 50 Jahre alte Fotos von der Luft geschossen unbedenklich verwendet werden dürfen?

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des/der Urheber.
§§ 64 ff UrhG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des/der Urheber.
Wäre hier ja erfüllt ... auch wenn Konrad mit dem Rechnen so seine Schwierigkeiten hat.
Zitat (von cass):
Konrad findet Fotos aus Kriegszeiten von Deutschland
Zitat (von cass):
Gibt es eine Regelung, dass zB 50 Jahre alte Fotos von der Luft geschossen unbedenklich verwendet werden dürfen?
Letzte Kriegshandlungen in D waren im Jahr 1945. Heute (2022) - 1945 = 77 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wäre hier ja erfüllt

Eher nicht.
Angenommen Pilot/Fotograf war bei der Aufnahme schlappe 30 Jahre (um es leichter zu rechnen) und hat 1940 die Aufnahmen gemacht. Erreichte dann ein gesegnetes Alter von 90 Jahren.
Ergibt: 1940+60+70 = 2070

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Eher nicht.
Angenommen Pilot/Fotograf war bei der Aufnahme schlappe 30 Jahre (um es leichter zu rechnen) und hat 1940 die Aufnahmen gemacht. Erreichte dann ein gesegnetes Alter von 90 Jahren.
Ergibt: 1940+60+70 = 2070
Du hast natürlich recht. Da hab ich mich vertan.

Daher nochmal die Frage an den TE:
Wo hat Konrad die Bilder gefunden? Und ist ersichtlich, wer die Bilder fotografiert hat?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Dachbodenfund neue Wohnung.
Vormieters neue Adresse nicht genannt. Who has photographed is not clear

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von cass):
Dachbodenfund neue Wohnung.

Dann sollte Konrad mal ganz schnell die Sachen wie es sich gehört zum Fundbüro bringen und seine Straftat (§ 246 StGB) beenden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen