[Urheber- / Nutzungsrechte] Logo-Nutzung verboten

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
armanix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
[Urheber- / Nutzungsrechte] Logo-Nutzung verboten

Hallo zusammen!

Ein Kunde von mir [nachfolgende FIRMA XY] hat von seinem Kunden, also einer Privatperson [nachfolgend HERR S] - keine Firma o.Ä. - ein Logo und eine Website erstellen lassen.

Nach einigen Jahren, möchten FIRMA XY jetzt von mir eine neue Website erstellen lassen. Dazu habe ich von HERR S die Server-Informationen erhalten. Im Zuge der neuen DSGVO habe ich auf der bestehen Seite eine Seite mit den Datenschutzerklärungen hinzugefügt (auch ein Impressum war bisher noch nicht vorhanden!)

Nun bekommt FIRMA XY eine Mail von HERR S:

Zitat:
"Sie haben meine von mir erstellte Website eins zu eins übernommen. Desweiteren haben Sie lediglich den Datenschutz hinzugefügt und die Website als Ihr Copyright ausgegeben. Bitte entfernen Sie sofort diese Angaben.

Das Copyright liegt eindeutig bei mir. Deshalb entfernen sie sofort auch das Layout auf Ihrer Domain. Das Layout stammt von mir und ich verbiete Ihnen es weiter zu benutzen. Bei nicht Beachtung erstatte ich Anzeige."



Ich habe jetzt mit HERR S telefoniert. Er meint, dass FIRMA XY gerne eine neue Website erstellen darf. Das bisherige Layout muss aber umgehend gelöscht werden und darf nicht verwendet werden. Des weiteren darf auch das Logo der FIRMA XY nicht weiter benutzt werden.


Jetzt meine Frage:
FIRMA XY hat Autos, Visitenkarten, Geschäftspapiere etc mit dem Logo bedrucken lassen und müsste dies ja dann alles neu machen. Hat FIRMA XY nicht weiterhin das Recht (Nutzungsrecht) auf dieses Logo? Und wie sieht es da mit dem Namensrecht aus – darf HERR S überhaupt ein Logo mit dem Namen der FIRMA XY Erstellen?

Zusatz:
Sowohl für das Logo als auch für die Website ist NIE Geld oder etwas Ähnliches geflossen! Es war quasi einfach ein Freundschaftsdienst! HERR S will auch weiterhin keinerlei Geld für das Logo oder die Website haben ... lediglich, dass beides gelöscht und nicht mehr verwendet wird! FIRMA XY ist natürlich aber daran gelegen, das Logo weiterhin zu verwenden!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Was kümmerst Du Dich darum?
Das ist das Problem von Firma XY, das wird sie lösen müssen. Halte Dich da blos raus.



Zitat (von armanix):
Hat FIRMA XY nicht weiterhin das Recht (Nutzungsrecht) auf dieses Logo? Und wie sieht es da mit dem Namensrecht aus – darf HERR S überhaupt ein Logo mit dem Namen der FIRMA XY Erstellen?

Da müsste man mal schauen, was genau vertraglich vereinbart wurde und wer was wie beweisen kann



Zitat (von armanix):
Im Zuge der neuen DSGVO habe ich auf der bestehen Seite eine Seite mit den Datenschutzerklärungen hinzugefügt (auch ein Impressum war bisher noch nicht vorhanden!)

Beides kam hoffentlich von Firma XY oder einem Anwalt? Sonst hast Du ein großes Problem...



Zitat (von armanix):
und die Website als Ihr Copyright ausgegeben.

Da es in Deutschland gar kein Copyright gibt, ist wohl der Urheberechtsvermerk gemeint. Wenn man den durch seinen eigenen ersetzt, dann kann das teuer werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von armanix):

Jetzt meine Frage:
FIRMA XY hat Autos, Visitenkarten, Geschäftspapiere etc mit dem Logo bedrucken lassen und müsste dies ja dann alles neu machen. Hat FIRMA XY nicht weiterhin das Recht (Nutzungsrecht) auf dieses Logo? Und wie sieht es da mit dem Namensrecht aus – darf HERR S überhaupt ein Logo mit dem Namen der FIRMA XY Erstellen?

Kann man so nicht beantworten. Dazu muss man wissen, wieweit das Logo, das Layout usw. überhaupt die nötige Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Und wenn dies so ist, also urheberrechtlicher Schutz besteht, dann muss man wissen, wie die vertragliche Vereinbarung zwischen Urheber S und Unternehmen XY aussieht.
Daraus ergibt sich dann, ob die Nutzungsrechte, die S der XY eingeräumt hat, ausreichen, den Krams weiter zu nutzen, oder nicht.
Zitat:

Zusatz:
Sowohl für das Logo als auch für die Website ist NIE Geld oder etwas Ähnliches geflossen! Es war quasi einfach ein Freundschaftsdienst!

Das ist rechtlich unerheblich.
Zitat:

HERR S will auch weiterhin keinerlei Geld für das Logo oder die Website haben ... lediglich, dass beides gelöscht und nicht mehr verwendet wird! FIRMA XY ist natürlich aber daran gelegen, das Logo weiterhin zu verwenden!

Auch das ist unerheblich. Wichtig ist allein,

a) ob urheberrechtlicher Schutz besteht und
b) ob die eingeräumten Nutzungsrechte die weitere Nutzung erlauben

Das kann hier niemand beantworten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
armanix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, das Ganze war kein kommerzieller Auftrag... deshalb gibt es eben auch keinen Vertrag, welcher soetwas wie Nutzungsrechte regeln würde!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von armanix):
deshalb gibt es eben auch keinen Vertrag, welcher soetwas wie Nutzungsrechte regeln würde!

Das da gar keine vertragliche Vereinbarung existieren soll ist zwar äußerst unüblich, da ja in der Regel schon etwas Kommunikation abläuft (oder hat er das Logo und Website wortlos vor die Türe der Firma gelegt?).
Aber dann greift halt die gesetzliche Regelung - hier dürfte es sich dann um eine konkludenten Einräumung von entsprechenden Nutzungsrechten handeln.


Ein Rückrufrecht für die Nutzungsrechte sehe ich hier nicht wirklich.
Selbst wenn, würde Herr S der Firma wohl Schadenersatz für die Folgen des Rückrufs leisten müssten - ein gut gefülltes Bankkonto sollte er also schon haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von armanix):
Wie gesagt, das Ganze war kein kommerzieller Auftrag...

Rechtlich unerheblich.
Zitat:
deshalb gibt es eben auch keinen Vertrag, welcher soetwas wie Nutzungsrechte regeln würde!

Selbstverständlich gibt es einen solchen Vertrag. Und sei es eine mündliche Abmachung - auch die ist ein Vertrag.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von armanix):
deshalb gibt es eben auch keinen Vertrag, welcher soetwas wie Nutzungsrechte regeln würde!

Das da gar keine vertragliche Vereinbarung existieren soll ist zwar äußerst unüblich

"Ein Kunde von mir [nachfolgende FIRMA XY] hat von seinem Kunden, also einer Privatperson [nachfolgend HERR S] - keine Firma o.Ä. - ein Logo und eine Website erstellen lassen."

Das ist ein Vertrag...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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