Urheber- / Patentrecht Logo

12. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
vimex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Urheber- / Patentrecht Logo

Angenommen Herr B möchte ein neues Logo für seine Firma erstellen. Ein geschütztes Logo einer Firma U gefällt ihm sehr gut und er möchte seins ähnlich gestalten.
Reicht es, wenn er das Logo sichtbar abändert bzw. nur Teile des Logos verwendet aber auch diese sichtbar ändert?
Das nun von ihm gestaltete Logo gibt es in dieser Form noch nicht, Farben, Muster, Schriften, Formen, etc. sind anders.
Darf B es für Werbezwecke nutzen?

Eine kurze Antwort wäre super!! Vielen Dank und viele Grüße

vimex

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Das kommt darauf an, wie die Schöpfungshöhe des Logos das "inspirieren" soll ausfällt.
Desweiteren ist relevant wie bekannt die Marke ist.

Eine weiße Muschel auf blauem Grund wäre z.B problematisch, nicht nur für Treibstoffe und Schmiermittel.


Ein Logo für Autos könnte auch ein Pferd sein.
Solange es nicht gallopiert, springt und nicht die Farben rot, gelb, blau, weiß, silber enthält.


Also keineswegs simpel und pauschal zu beantworten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
vimex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort!
In wie weit sind hier die "Unternehmensfelder" relevant? Damit meine ich: Firma U stellt beispielsweise Spielzeug her, Herr B hingegen möchte aber Straßenschilder herstellen. Einfach zwei Dinge die nichts miteinander zu tun haben. Nichts desto trotz gefällt B das Logo von U sehr gut und er möchte es (stark abgewandelt) in sein Logo einbeziehen.

Kann man hier eine Aussage treffen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In wie weit sind hier die "Unternehmensfelder" relevant? <hr size=1 noshade>

Sofern die Marke eine überragende Bekanntheit besitzt, könnte das Logo auch über die "Unternehmensfelder" hinaus geschützt sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vimex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die Antworten!
Sie haben mir sehr geholfen.


Viele Grüße

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