Urheber bei GNU Free Documentation License, Version 1.2

14. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
michaelxxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheber bei GNU Free Documentation License, Version 1.2

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich nutze ein Bild von Wikipedia Commons in unserem Blog, dass unter GNU Free Documentation License, Version 1.2 fällt.

Zitat:
Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 only as published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts. A copy of the license is included in the section entitled GNU Free Documentation License.


In dem Bild hatte ich einen Copyright Hinweis mit "© Wikimedia Commons" hinzugefügt, allerdings ohne den Fotografen zu nennen.

Jetzt kam eine Abmahnung.

Frage: muss man den Fotografen "GNU Free Documentation License, Version 1.2" im Bild explizit nennen? So richtige Informationen dazu konnte ich hier nicht finden: https://en.wikipedia.org/wiki/GNU_Free_Documentation_License

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9080 Beiträge, 1923x hilfreich)

Steht aber ganz klar drin, was man beachten muss

Zitat:
Unter der aktuellen Version der Lizenz lizenziertes Material kann für jeden Zweck verwendet werden, solange die Verwendung bestimmte Bedingungen erfüllt.

Alle früheren Autoren des Werkes müssen genannt werden .
Alle Änderungen am Werk müssen protokolliert werden.
Alle abgeleiteten Werke müssen unter derselben Lizenz lizenziert werden.
Der vollständige Text der Lizenz, gegebenenfalls vom Autor definierte, unveränderte, unveränderliche Abschnitte und alle anderen hinzugefügten Gewährleistungsausschlüsse (wie etwa ein allgemeiner Haftungsausschluss, der die Leser darauf hinweist, dass das Dokument möglicherweise nicht genau ist) sowie Copyright-Vermerke aus früheren Versionen müssen beibehalten werden.
Technische Maßnahmen wie DRM dürfen nicht eingesetzt werden, um die Verbreitung oder Bearbeitung des Dokuments zu kontrollieren oder zu behindern.


Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
michaelxxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde bei solchen Fotos wird das immer gut erklärt, was man machen muss.

Bei dem besagten Bild finde ich das nicht so eindeutig erklärt.

Heißt ich komm da nicht drum rum und muss die Abmahngebühr zahlen?

Über COPYTRACK liest man sonst ja recht dubiose Dinge:
https://de.trustpilot.com/review/www.copytrack.com
https://kanzlei-franz.com/copytrack-betrug-oder-legitim-anwalt-erklaert/

Daher bin ich jetzt echt unsicher, was ich machen soll.

Zitat:
Sie haben nun die folgenden 2 Optionen:
Option 1: Erwerb einer nachträglichen Bildlizenz (beinhaltet die bisherige und zukünftige Nutzung für ein Jahr nach dem Kauf) > 389.59 €
Option 2: Schadensersatz (beinhaltet die bisherige Nutzung und erfordert die sofortige Löschung des Bildes) > 350 €


Pech gehabt und zahlen? Oder hat man doch irgendwelche Aussichten, das irgendwie zu umgehen?

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