Urheber eines Tattoo`s

6. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
wct-mn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheber eines Tattoo`s

Hallo,
in meinem Tattoostudio hat ein freiberuflicher Tätowierer mehrer Bilder in meinem Auftrag gestochen. Wer ist in diesem Fall der Urheber? der Künstler oder der Auftraggeber?

Gruß
Jürgen

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 799x hilfreich)

Wenn der Stecher fragt "Links dran noch ein Flügel in Gold?" und der Gestochen meint "Nein, lieber ein Herz in rot, das passt besser zum Fluss in grün darunter", und bei der nächsten Frage wird gestochen, was der Stecher vorschlägt usw., dann könnte das da vorliegen:

UrhG § 8 Miturheber
"(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; ..."

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Hier noch Text zum Thema "urheberrecht tyson tattoo".

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wct-mn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antworten

Gruß
Jürgen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.329 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.388 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen