Urheberecht bei gekaufer Software

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marcel99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberecht bei gekaufer Software

Hallo mal angenommen Person X kauft sich ein Videospiel vom Spieleentwickler Y doch was Person X nicht weißt, der Spieleentwickeler Y hat Teile des Spieles rechtswidrig aus anderen Spielen kopiert. Muss Person X in so einem Fall mit irgendwelchen konsequemzem rechnen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Marcel99):
Muss Person X in so einem Fall mit irgendwelchen konsequemzem rechnen?

Klar.
Wenn es ein Online-Spiel ist kann es abgeaschaltet werden. Oder es gibt keine Updates, Erweiterungen mehr. Mit einem Update könnten Funktionseinschränkungen kommen weil der geklaute Teil entfernt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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