Hallo mal angenommen Person X kauft sich ein Videospiel vom Spieleentwickler Y doch was Person X nicht weißt, der Spieleentwickeler Y hat Teile des Spieles rechtswidrig aus anderen Spielen kopiert. Muss Person X in so einem Fall mit irgendwelchen konsequemzem rechnen?
Urheberecht bei gekaufer Software
12. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. November 2017 | 16:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberecht bei gekaufer Software
#1
Antwort vom 12. November 2017 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (130740 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Muss Person X in so einem Fall mit irgendwelchen konsequemzem rechnen?
Klar.
Wenn es ein Online-Spiel ist kann es abgeaschaltet werden. Oder es gibt keine Updates, Erweiterungen mehr. Mit einem Update könnten Funktionseinschränkungen kommen weil der geklaute Teil entfernt wird.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.602
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten