Hallo mal angenommen Person X kauft sich ein Videospiel vom Spieleentwickler Y doch was Person X nicht weißt, der Spieleentwickeler Y hat Teile des Spieles rechtswidrig aus anderen Spielen kopiert. Muss Person X in so einem Fall mit irgendwelchen konsequemzem rechnen?
Urheberecht bei gekaufer Software
12. November 2017
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Frage vom 12. November 2017 | 16:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberecht bei gekaufer Software
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#1
Antwort vom 12. November 2017 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
ZitatMuss Person X in so einem Fall mit irgendwelchen konsequemzem rechnen? :
Klar.
Wenn es ein Online-Spiel ist kann es abgeaschaltet werden. Oder es gibt keine Updates, Erweiterungen mehr. Mit einem Update könnten Funktionseinschränkungen kommen weil der geklaute Teil entfernt wird.
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