Urheberrecht, Privatkopie, Mp3 Sammlung

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
PeterSol
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht, Privatkopie, Mp3 Sammlung

Es bleiben zu Thema Musik, Privatkopie und mp3 noch einige Fragen offen. Man liest viel von Privatkopie von Freunden und CDs. Nun ist das doch recht praxisfern geworden CDs auf CDs zu kopieren. Es fällt der Platzvorteil weg und die Haltbarkeit von gebrannten CDs ist leider nur auf einige Jahre begrenzt. Leider fehlen teils Aussagen zu Kopien auf Festplatte bzw. mp3. Deshalb folgende Fragen:

1) A ist Musikfan und hat eine große Zahl an Musik CDs in seinem Schrank, die er über Jahre gebraucht und neu zusammengekauft hat. Er möchte nun diese auf Festplatte sichern bzw. als mp3 umwandeln um sich ein digitales Musikarchiv anzulegen. Außerdem will er noch alle CD-Cover einscannen. Nach Wochen ist er nun mit dem Umwandeln und Scannen der Cover fertig und möchte die nun nicht mehr benötigten CDs nun verkaufen.

Strafbar oder im Rahmen der Privatkopie erlaubt?

2) A hat einen engen Freund, der ebenfalls Musikfan ist und genau wie er seine Musik CDs in mp3 auf Festplatte hat. A möchte nun von B seine mp3s in sein Musikarchiv übernehmen, also kopieren.

Im Rahmen der Privatkopie erlaubt?

3) A hat auch mal die ein oder andere mp3 Datei aus dem Internet geladen (offensichtlich rechtswidrige Quelle). Auch seit dem 01.01.2008 hat er noch weiter heruntergeladen (nicht aus Tauschbörsen).

Muss er nun alle heruntergeladenen Dateien generell löschen oder die seit dem 01.01.2008? Da ja bis dato der Download nicht strafbar war. Wie kann ihm eigentlich nachgewiesen werden, dass es sich um Musik aus rechtswidriger Quelle handelt. Könnte er einfach das Datum der Dateien auf 2007 ändern?


-- Editiert von PeterSol am 03.04.2008 21:59:56

-- Editiert von PeterSol am 04.04.2008 01:42:27

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

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Erlaubt.

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Muß er nicht. Wenn der Download zum Zeitpunkt des Downloads legal war, ist egal, wie sich das Gesetz später geändert hat (Ausnahme wäre, wenn das neue Gesetz den Besitz bereits unter Strafe stellen würde, was es nicht tut).
Der Nachweis, daß die Datei aus rechtswidriger Quelle stammt, ist bei MP3s praktisch unmöglich zu führen; bei Filmen wäre er möglich, wenn zum Zeitpunkt der Sicherstellung noch sicher davon ausgegangen werden kann, daß es ein aktueller Kinofilm ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PeterSol
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mareike

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

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