Urheberrecht Bild in Auktion/Abmahnung

9. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Urheberrecht Bild in Auktion/Abmahnung

A hat wohl Mist gebaut.

A hat bei einem Auktionshaus eine Auktion für 1 Woche mit einem geklautem Bild hochgeladen. Ware wurde nicht verkauft.

In der zweiten Woche, wieder für eine Woche eingestellt, wieder nicht verkauft.

In der dritten Woche hat A zusätzlich 2 Bilder der gleichen Ware in verschiedener Positionen hochgeladen. Nun wurde die Anzeige vom Auktionshaus gelöscht.
Mit Adresse vom Anwalt, der das veranlasste (zu Recht, will ich zufügen)

A hatte die Ware vorher im Online Shop bestellt und statt zurückzuschicken kam A auf diese blöde Idee. Der Rückversand wäre auch noch kostenlos gewesen.

In den nächsten Tagen wird A ein Schreiben von dem Rechtsanwalt bekommen.
Nun meine Fragen:

1. Werden alle 3 Auktionen gezählt?
2. Werden alle 5 Bilder berechnet? (Ein Bild mit unterschiedlichen Darstellungen)

Danke
September



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-- Editiert September1 am 09.08.2013 18:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Vermutlich JA zu 1. und 2.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Eventuell könnte man dem Anwalt zuvorkommen und eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Brief vom Anwalt kam.

A hat riesen Glück gehabt. Es war eine Abmahnung ohne strafrechtliche Verfolgung, auch ohne eine Unterlassungserklärung.
Beim nächsten Mal sähe das wohl anders aus.

A muss die Firma loben und A wird weiterhin dort bestellen. Aber Fotos werden nicht mehr geklaut.

Dem Anwalt hatte A die Situation geschildert, vielleicht deswegen diese "Kulanz".





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