Urheberrecht: Fremde Grafik in Geschäftsbrief

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
red1adair
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht: Fremde Grafik in Geschäftsbrief

Hallo liebe Experten,
ich möchte ein paar deutschen Verlagshäusern ein von mir entwickeltes Gesellschaftsspiel anbieten. Zur Illustration meines Vorschlags habe ich auf den Entwurf zwei aus dem Internet (über Google-Bildersuche) "geklaute" Grafiken abgedruckt. Selbstverständlich schreibe ich dazu, dass es sich dabei um "nicht zur Veröffentlichung lizensierte Beispielgrafiken" handelt. Das Schreiben wird nirgends öffentlich gemacht, sondern geht nur an eventuell drei Redaktionen namhafter Verlage.

Ist das schon eine Verletzung des Urheberrechts am Bild - oder läuft das noch unter privater Nutzung bzw. Grauzone?

Danke schon mal für Eure Antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von red1adair):
Das Schreiben wird nirgends öffentlich gemacht, sondern geht nur an eventuell drei Redaktionen namhafter Verlage.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von red1adair):
Ist das schon eine Verletzung des Urheberrechts am Bild

Würde ich so interpretieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
red1adair
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Würde ich so interpretieren ...


Scheint also nicht ganz eindeutig zu sein bzw. kein großer Verstoß!? - Ich füge nochmals hinzu, dass mit dem ersten Anschreiben noch kein Geld verdient wird - und die Grafiken bei einer eventuellen Serienproduktion durch lizensierte ersetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von red1adair):
bzw. kein großer Verstoß

Wie "groß" der Verstoß gesehen wird, kann man dann der Abmahnung / der Klage der Rechteinhaber entnehmen.
Im allgemeinen bewirkt schon ein einmaliger Verstoß im unternehmerischen Bereich Abmahnkosten im 4stelligen Bereich.


Da dürfte es günstiger sein, sich ein Bild bei einer der legalen Bilddatenbanken herunter zu laden.



Zitat (von red1adair):
ch füge nochmals hinzu, dass mit dem ersten Anschreiben noch kein Geld verdient wird

Geklaut ist geklaut, ob man mit dem geklauten nun noch zusätzlich Geld verdient oder nicht, ist egal.
Im übrigen will man ja damit dennoch Geld am Ende verdienen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
red1adair
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, stimmt! :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Keine Grauzone, keine private Nutzung. Nutzung und Verbreitung ohne Erlaubnis = Verletzung des Urheberrechts.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
red1adair
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Klare Ansage -- bin schon in der Bildagentur auf der Suche nach Ersatz …. :-)
Thanks!

-- Editiert von red1adair am 18.03.2019 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zur Not kann man auch ein Leefreld mit "dem Schriftzug Ihr Logo hier" auf das Spiel machen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von red1adair):
Das Schreiben wird nirgends öffentlich gemacht, sondern geht nur an eventuell drei Redaktionen namhafter Verlage.

Finde den Widerspruch ...

Es gibt keinen, weil das keine Veröffentlichung ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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