Hallo liebe Experten,
ich möchte ein paar deutschen Verlagshäusern ein von mir entwickeltes Gesellschaftsspiel anbieten. Zur Illustration meines Vorschlags habe ich auf den Entwurf zwei aus dem Internet (über Google-Bildersuche) "geklaute" Grafiken abgedruckt. Selbstverständlich schreibe ich dazu, dass es sich dabei um "nicht zur Veröffentlichung lizensierte Beispielgrafiken" handelt. Das Schreiben wird nirgends öffentlich gemacht, sondern geht nur an eventuell drei Redaktionen namhafter Verlage.
Ist das schon eine Verletzung des Urheberrechts am Bild - oder läuft das noch unter privater Nutzung bzw. Grauzone?
Danke schon mal für Eure Antworten!
Urheberrecht: Fremde Grafik in Geschäftsbrief
18. März 2019
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Frage vom 18. März 2019 | 10:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht: Fremde Grafik in Geschäftsbrief
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#1
Antwort vom 18. März 2019 | 11:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatDas Schreiben wird nirgends öffentlich gemacht, sondern geht nur an eventuell drei Redaktionen namhafter Verlage. :
Finde den Widerspruch ...
ZitatIst das schon eine Verletzung des Urheberrechts am Bild :
Würde ich so interpretieren ...
#2
Antwort vom 18. März 2019 | 11:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWürde ich so interpretieren ... :
Scheint also nicht ganz eindeutig zu sein bzw. kein großer Verstoß!? - Ich füge nochmals hinzu, dass mit dem ersten Anschreiben noch kein Geld verdient wird - und die Grafiken bei einer eventuellen Serienproduktion durch lizensierte ersetzt werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. März 2019 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatbzw. kein großer Verstoß :
Wie "groß" der Verstoß gesehen wird, kann man dann der Abmahnung / der Klage der Rechteinhaber entnehmen.
Im allgemeinen bewirkt schon ein einmaliger Verstoß im unternehmerischen Bereich Abmahnkosten im 4stelligen Bereich.
Da dürfte es günstiger sein, sich ein Bild bei einer der legalen Bilddatenbanken herunter zu laden.
Zitatch füge nochmals hinzu, dass mit dem ersten Anschreiben noch kein Geld verdient wird :
Geklaut ist geklaut, ob man mit dem geklauten nun noch zusätzlich Geld verdient oder nicht, ist egal.
Im übrigen will man ja damit dennoch Geld am Ende verdienen.
#4
Antwort vom 18. März 2019 | 12:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, stimmt! :-)
#5
Antwort vom 18. März 2019 | 12:22
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Keine Grauzone, keine private Nutzung. Nutzung und Verbreitung ohne Erlaubnis = Verletzung des Urheberrechts.
#6
Antwort vom 18. März 2019 | 12:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Klare Ansage -- bin schon in der Bildagentur auf der Suche nach Ersatz …. :-)
Thanks!
-- Editiert von red1adair am 18.03.2019 12:29
#7
Antwort vom 19. März 2019 | 09:38
Von
Status: Schlichter (7244 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zur Not kann man auch ein Leefreld mit "dem Schriftzug Ihr Logo hier" auf das Spiel machen
#8
Antwort vom 20. März 2019 | 15:36
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:ZitatDas Schreiben wird nirgends öffentlich gemacht, sondern geht nur an eventuell drei Redaktionen namhafter Verlage. :
Finde den Widerspruch ...
Es gibt keinen, weil das keine Veröffentlichung ist.
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