Urheberrecht Internet-Musik Album download

25. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ben111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht Internet-Musik Album download

Hi Freunde,

es geht um folgendes, ich lebe in einem zwei Familienhaus und das gesamte Internet beläuft sich auf meinen Namen.

Nun habe ich Post bekommen, dass ich Musik illegal (torrent) gedownloaded habe.
Ich bin mir zu 1000% sicher, ich bin es nicht gewesen, da ich auch so eine Musik nicht höre.
Ich habe mit den anderen Bewohnern gesprochen, jedoch sagen die auch, dass sie es nicht gewesen sind.
Ein Bewohnter meinte, dass er zu dieser Zeit oft Besuch von Freunden und Verwandten hatte. Und sie verwenden auch hin und wieder sein Laptop oder gehen über ihre Mobilgeräte (Wlan) am surfen.

Meine Frage, was kann ich tun, denn ich sehe es nicht ein, dass ich die Strafgebühr (1000€) zahle.

Danke,
Ben

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
das gesamte Internet beläuft sich auf meinen Namen


Das wäre ja ein langweiliges Internet...

quote:
dass ich Musik illegal (torrent) gedownloaded habe


Nein, angemeckert wird nur das *Hochladen*, das bei sogen. "Tauschbörsen" parallel zum Herunterladen passiert.

quote:
ich sehe es nicht ein, dass ich die Strafgebühr (1000€) zahle


Als Anschlußinhaber haftest du sowieso allenfalls auf Unterlassung, nicht auf Schadensersatz.

"Strafgebühr" ist das auch keine, sondern die Anwaltskosten.

Kannst du denn glaubhaft machen, daß du die anderen Nutzer ernsthaft und eindringlich darauf hingewiesen hast, keine Rechtsverletzungen über den Anschluß zu begehen und auch keinen Dritten Zugang zu dem Netzwerk zu gewähren? Dann würde sogar der Unterlassungsanspruch wegfallen.

Oder du gibst eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und sitzt die Sache aus in der Hoffnung, daß es sich um eine typische Serienabmahnung handelt, bei der immer nur gedroht, aber niemals geklagt wird.

Das wirst du allerdings ohne Anwalt kaum geregelt bekommen, der kostet auch.

quote:
Ein Bewohnter meinte, dass er zu dieser Zeit oft Besuch von Freunden und Verwandten hatte. Und sie verwenden auch hin und wieder sein Laptop oder gehen über ihre Mobilgeräte (Wlan) am surfen.


Dann könntest du den ja als offensichtlich Verantwortlichen in Regreß nehmen, wenn er das schon (hoffentlich beweisbar) zugegeben hat, daß er Dritten ohne Belehrung und Kontrolle Zugang zu dem Netzwerk gestattet hat.

Zitat:
oder gehen über ihre Mobilgeräte (Wlan) am surfen.


Daß du ein offenes (!) WLAN betreibst, solltest du dem Abmahner aber besser nicht auf die Nase binden...

-- Editiert BigiBigiBigi am 25.06.2014 16:18

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