Urheberrecht Liedertext

22. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrecht Liedertext

Hallo Community,

wieder einmal hat mich meine juristische Unwissenheit hier in das 123recht.net - Forum geführt.

Mir liegt von einem Kollegen ein Angebot einer Beteiligung an einem laufenden Projektes vor. Der Name des Projektes ist identisch mit dem Titel eines bekannten Song einer deutschen Künstlergruppe. Außerdem sind im Marketing einige Parallelen zu Textstellen vorhanden.

Geht aus dem Urheberrecht für den Liedtext automatisch ein markenrechtlicher Anspruch auf die Nutzung zugunsten der Urheber hervor, oder besteht keine Gefahr juristischer Verwicklungen?

Ist es womöglich sogar denkbar eine eigene Marke eintragen zu lassen?

Ein Eintrag beim DPMA besteht laut der Suchfunktion auf http://www.dpma.de/ bisher nicht, auch für das ursprüngliche Werk nicht.


Möglicherweise kann jemand weiterhelfen!
Allen Lesern vorab vielen Dank für die Mühe!





-----------------
""




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 800x hilfreich)

Ein Lied ist ein Werk. Werke benötigen kein Markenzeichen nach § 3 UrhG , um "Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden."

Werke haben einen Titel. Ihr Titel wird eigens geschützt:

"§ 5 UrhG Geschäftliche Bezeichnungen
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(...)
(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."

Grundsätzlich dürfte ich also ein Auto mit der Marke "Penny Lane" in Verkehr bringen, ohne die Beatles zu befragen. Falls die Marke noch nicht in Gebrauch ist für Autos oder eingetragen bei dpma.de und so.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
09Bar21
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wenn nun "Penny Lane" nicht für ein Auto sondern eine Diskothek oder ein Plattenlabel, kurzum artenverwandte Branchen, verwendet wird?




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 800x hilfreich)

Ein Werktitel ist geschützt für verwandte Werke, hier für ein Lied - vielleicht auch für eine Oper oder ein Musical.

Ein Werktitel ist aber nicht automatisch geschützt als Marke, hier als Text-Marke! Deshalb unterscheidet das Markengesetz ja nach Marken (§ 4) und "Geschäftliche Bezeichnungen" wie Firmennamen und Werktitel (§ 5). (Sorry, oben hatte ich stattdessen das UrhG angegeben!)

Im Grunde könnte ich also ein Plattenlabel mit dem Firmennamen "Penny Lane" gründen und eine Plattenreihe mit der Text-Marke "Penny Lane" herausgeben. Der Urheber des Werkes "Penny Lane" könnte sich nur dagegen wehren mit Erfolg, wenn ...

Ich denke, wenn das droht laut Markengesetz § 15:

"(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
(3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in [color=red]unlauterer[/color] Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

(Dazu zählen auch Werktitel: "§ 5 Geschäftliche Bezeichnungen
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.")

Aus dem Grund hat VW vorher einen Vertrag mit Pink Floyd gemacht, bevor der gleichnamige Golf auf den Markt kam. Das selbe könnte auch für einen Songtitel gelten - [color=black]wenn[/color] [color=red]unlauter[/color] gehandelt wird!

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.038 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.