Hallo zusammen.
Auf YouTube wurde ein Video von mir entfernt, weil das Museum um das es geht eingeklagt hat es würde sich in meinem Video um eine Urheberrechtsverletzungen gehen.
Allerdings ist dies das deutsche Straßenmuseum. Darin gibt es keine Künste von Künstlern, sondern die Geschichte über den Straßenbau mit Exponaten wie Dampfwalze, Pflastersteine und sonstiges Gerätschaften.
Im Museum und auf der Website kann nichts über ein Filmverbot Gelesen werden. Es gibt auch keine Hausordnung oder Besucherinformationen.
Der wahre Grund ist wohl der, weil ich Kritik über das Museum geäußert habe.
Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Den eigentlich liegt hier keine Urheberrechtsverletzung vor.
Beste Grüße
Urheberrecht Museum
Zitat :Auf YouTube wurde ein Video von mir entfernt, weil das Museum um das es geht eingeklagt hat
Also gibt es ein Urteil? Gegen Sie oder gegen Youtube?
Aus der Urteilsbegründung dürfte sich ergeben, welche Rechte Sie konkret verletzt haben.
Auch dort greift das Urheberrecht.Zitat :Allerdings ist dies das deutsche Straßenmuseum.
Auch dort greift das Urheberrecht.Zitat :die Geschichte über den Straßenbau mit Exponaten
Nicht relevant.Zitat :Im Museum und auf der Website kann nichts über ein Filmverbot Gelesen werden.
Selbst wenn das Filmen erlaubt wäre, ist die kommerzielle Nutzung doch nicht auch automatisch erlaubt.
Das wissen Sie woher? Welche öffentliche Relevanz haben Sie, dass sich das Museum für Ihre Meinung interessieren sollte?Zitat :Der wahre Grund ist wohl der, weil ich Kritik über das Museum geäußert habe.
Zitat :Den eigentlich liegt hier keine Urheberrechtsverletzung vor.
Was denn nun?
Gab es „keine Urheberrechtsverletzung" oder gab es ein von Ihnen veröffentlichtes Video mit offensichtlich rechtsgeschützten Inhalten?
Vielleicht sollte man sich nicht nur mit dem Urheberrecht auseinandersetzen, sondern auch mit dem Geschäftsmodell von YouTube.
Zitat :Im Museum und auf der Website kann nichts über ein Filmverbot Gelesen werden. Es gibt auch keine Hausordnung oder Besucherinformationen.
Und?
Das Gesetz reicht doch völlig.
Zitat :Den eigentlich liegt hier keine Urheberrechtsverletzung vor.
Man hat also die Erlaubnis (z.B. der Urheber, Inhaber der Nutzungsrechtes etc.) welche einen nicht nur von den gesetzlichen Beschränkungen befreien, sondern einem auch die kommerzielle Nutzung erlauben?
Warum hat man diese dann nicht bei der Anhörung / dem Einspruch vorgelegt?
Oder gab es nicht das übliche Verfahren von youtube, weil die z.B. eine einstweilige Verfügung o.ä. bekommen haben?
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Es gibt in Deutschland zwar die sogenannte Panoramafreiheit, aber die beschränkt sich auf den öffentlichen Raum. Insofern benötigt es kein explizites Verbot seitens des Museums.
Hallo zusammen
Danke für die Antworten.
Das Video wurde von YouTube direkt gesperrt, da es laut Museum gegen das Urheberrecht verstößt.
Dagegen kann ich zwar eine Gegendarstellung abgeben, was dann allerdings vor Gericht gehen kann.
Meines Wissens gilt das Urheberrecht für Künste, künstlerisches Schaffen in verschiedenen Formen, jedoch nicht für Straßenbaumaschinen u.ä. wie sie in diesem Museum zu sehen sind. Daher Frage ich mich wo das Urheberrecht im Museum zu finden.
Mit besten Grüßen
Zitat :Meines Wissens gilt das Urheberrecht für Künste, künstlerisches Schaffen in verschiedenen Formen
Nein, das Urheberrecht gilt für alle Werke, welche die nötige Schöpfungshöhe erreichen.
Das kann dann für Exponate gelten, deren Zusammenstellung, die Logos der Hersteller, aber auch für Beschreibungen, Fotos, Skizzen etc.
Zitat :da es laut Museum gegen das Urheberrecht verstößt.
Ich nehme mal an, das das - wie üblich - keine genauere Mitteilung erfolgte, was konkret die Rechteverletzung sein sollte?
Zitat :Dagegen kann ich zwar eine Gegendarstellung abgeben, was dann allerdings vor Gericht gehen kann.
Die Gefahr, das das Ganze dann tatsächlich vor Gericht kommt, besteht natürlich. Aber auch schon die Abmahnung eines Anwaltes kann ein paar tausend EUR kosten.
Insofern wären weitere Schritte mit Bedacht zu wählen.
Zitat :Das Video wurde von YouTube direkt gesperrt, da es laut Museum gegen das Urheberrecht verstößt.
Dagegen kann ich zwar eine Gegendarstellung abgeben, was dann allerdings vor Gericht gehen kann.
Das ist korrekt, du kannst eine Gegendarstellung einreichen und Youtube wird entscheiden ob sie dem statt gibt oder nicht. Wenn sie dem statt geben, steht dem Museum der Rechtsweg offen, andersdrum natürlich genauso.
Hier geht es erstmal um die AGB von Youtube, wenn ihr euch dann noch weiter streiten wollt wird es rechtlich. Vorher nicht.
Woher kommt denn die Annahme, dass nur „Kunstwerke", wie auch immer man diesen Begriff definiert, urheberrechtlich geschützt wären?
Alleine schon aus §2 ergeben sich diverse Schutzgüter.
Dieser Beitrag, den ich gerade verfasse, fällt unter das Urheberrecht.
Diverse Ausstellungsstücke, Fotos, die Art der Zusammenstellung, Texte, Logos, Gebrauchsmuster usw. können einzeln oder als Ganzes urheberrechtlich geschützt sein.
Es geht gar nicht so sehr um das Urheberrecht, sondern um die kommerzielle Verwertung von Bildern (Videos sind auch Bilder und Youtube ist eine kommerzielle Plattform), die Privateigentum zeigen.
Die kommerzielle Verwertung erfordert die Erlaubnis des Eigentümers (also des Museums), falls die Bilder bzw. das Video nicht von öffentlichen Wegen oder Straßen aus gemacht wurden.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-zur-bilderverwertung-mein-schloss-mein-park-mein-bild
Zitat :Es geht gar nicht so sehr um das Urheberrecht, sondern um die kommerzielle Verwertung von Bildern (Videos sind auch Bilder und Youtube ist eine kommerzielle Plattform), die Privateigentum zeigen.
Das ist halbkorrekt. Im derzeitigen Fall dürfte es erstmal um das Urheberrecht gehen, denn dass kann man (soweit ich weiß) bei Youtube mockieren. Mehr ist ja auch noch nicht passiert. Was jetzt die Frage ist, ist ob der TE dazu einen Gegendarstellung einreichen will.
Wenn man sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen will, bzw. diesen nicht riskieren sollte man es einfach hierbei belassen.
So ganz 100% sicher ob das Museum hier Recht bekommen würde vor Gericht bin ich nicht, aber ob die eigenen Prinzipen da das Risiko es wert sind?
Der BGH hat in der sogenannten "Sanssouci I"-Entscheidung jedefalls der Stiftung preußischer Kulturbesitz das alleinige Recht zugesprochen, Bildmaterial von Schloss Sanssouci kommerziell zu veröffentlichen, obwohl(!) die Schlösser keinem Urheberrecht mehr unterliegen (Architekt vor mehr als 70 Jahren verstorben) und(!) die Schlösser für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Das "Recht am eigenen Bild" für Gegenstände ist damit massiv gestärkt worden.
D.h. der Eigentümer eines Gegenstandes darf allein bestimmen, ob und wie Bilder und Filme vom eigenen Gegenstand kommerziell verwertet werden. (Ausnahme: Die Bilder / Filme sind von einem öffentlichen Weg oder Straße aus gemacht worden.)
Das gilt auch für Ausstellungsstücke in einem Museum. Ob es sich dabei um Kunstwerke handelt, ist sekundär.
Zitat :Im Museum und auf der Website kann nichts über ein Filmverbot Gelesen werden. Es gibt auch keine Hausordnung oder Besucherinformationen.
Filmen und Fotografieren ist auch nicht verboten. Man braucht auch keine Erlaubnis.
Aber das Hochladen von Bildern oder Videos auf kommerziellen Plattformen (wie Youtube) erfordert eine Erlaubnis.
Zitat :So ganz 100% sicher ob das Museum hier Recht bekommen würde vor Gericht bin ich nicht, aber ob die eigenen Prinzipen da das Risiko es wert sind?
Wenn der Fragesteller für seinen Film innerhalb des Museums (also nicht von öffentlichen Straßen aus) gefilmt hat, wird das Museum vor Gericht Recht bekommen. Da habe ich keine Zweifel. Die Rechtslage ist eindeutig.
Ich halte die Rechtslage auch für eindeutig.
Die Urheberschaft steht außer Frage und könnte sich sogar noch über das Museum hinaus erstrecken.
Die kommerzielle Verwendung steht ebenfalls außer Frage.
Einziger winziger Strohhalm wäre: es war nicht das Museum, dass die Meldung gemacht hat.
Dann könnte man beim Museum und ggf. weiteren Rechteinhabern um Genehmigung der kommerziellen Verwendung ersuchen und mit dieser dann auf YouTube zugehen.
Ich gehe aber davon aus, dass YouTube nicht auf Meldungen von Unberechtigten reagiert und das entsprechend überprüft hat.
Hallo zusammen,
ich Danke sehr für Eurer Wissen. Auf meiner Googlesuche kam dies nicht so deutlich rüber.
Dann weiß ich nun "leider" was Sache ist.
Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende
Zitat :Das Video wurde von YouTube direkt gesperrt, da es laut Museum gegen das Urheberrecht verstößt.
Vermutlich zeigt das Video urheberrechtlich geschützte Werke (Fotos z.B.), ohne daß dafür die erforderliche Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers vorliegt.
Es geht ja nicht nur darum, ob das Filmen im Museum und das Veröffentlichen des Films erlaubt ist oder nicht. Es geht zu aller erst mal darum, daß im Museum urheberrechtlich geschützte Werke gezeigt werden, die nur unter ganz bestimmten und begrenzten Umständen abgefilmt (vervielfältigt) und veröffentlicht werden dürfen.
Offensichtlich fehlte es hier an den nötigen Erlaubnissen, und deshalb hat Youtube auf die Beschwerde eines Rechteinhabers oder dessen Vertreters das Video gelöscht - wozu Youtube gesetzlich verpflichtet ist.
Zitat :Die Urheberschaft steht außer Frage und könnte sich sogar noch über das Museum hinaus erstrecken.
Ein Museum kann kein Urheberrecht an seinen Exponaten besitzen, Urheber können nur natürliche Personen sein. Ausnahme: das Museum hätte das Urheberrecht vom Urheber geerbt. Das dürfte aber nur extrem selten der Fall sein.
In der Regel stellt das Museum ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf Grundlage des §44 Abs.2 UrhG aus, der dem Eigentümer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes das Ausstellungsrecht einräumt - es sei denn, das wäre bei der Überlassung des Werkes ausdrücklich ausgeschlossen worden.
Also nach einem Blick auf die Homepage des Museums würde ich es als unwahrscheinlich ansehen, dass dort Exponate zu sehen sind, die unter das Urheberrecht fallen.
Ich würde es aber als ebenso unwahrscheinlich ansehen, dass Google/Youtube sich mit dem Unterschied zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht beschäftigt.
Die Begründung "Urheberrecht" für die Löschung des Videos ist wahrscheinlich falsch, das Ergebnis aber richtig.
Der Betreiber des Museum muss keine kommerzielle Verwertung von Aufnahmen aus dem Innenbereich des eigenen Museums dulden.
Zitat :Also nach einem Blick auf die Homepage des Museums würde ich es als unwahrscheinlich ansehen, dass dort Exponate zu sehen sind, die unter das Urheberrecht fallen.
Die dort gezeigten Fotos sind als Lichtbildwerke, auf jeden Fall aber als einfache Lichtbilder urheberrechtlich geschützt. Die Texte auf den an den Wänden hängenden Texttafeln werden es jedenfalls zum Teil auch sein.
Zitat:Ich würde es aber als ebenso unwahrscheinlich ansehen, dass Google/Youtube sich mit dem Unterschied zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht beschäftigt.
Völlig andere Baustelle.
Zitat:Die Begründung "Urheberrecht" für die Löschung des Videos ist wahrscheinlich falsch, das Ergebnis aber richtig.
Der Betreiber des Museum muss keine kommerzielle Verwertung von Aufnahmen aus dem Innenbereich des eigenen Museums dulden.
Und Youtube entscheidet, welcher Beschwerde es Folge leistet. Auch wenn es seitens des Beschwerdeführers vielleicht gar keine tragfähige Rechtsgrundlage gäbe.
Zitat :Ich würde es aber als ebenso unwahrscheinlich ansehen, dass Google/Youtube sich mit dem Unterschied zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht beschäftigt.
Korrekt
Aber es gibt bei den Plattformen diverse, sehr effektive Trigger, mit denen man Sperren dort durchsetzen kann. Bei Youtube ist "Urheberechtsverletzung" eines dieser Worte.
Nochmals Danke für Eure Antworten,
ich sehe, schon ein bischen zwiegespalten.
Zumal ich viele andere öffentliche Bilder und Videos von Bewertungen etc. sehe,
die das Museum auch beantworten und kein Verstoß vorgenommen hat.
Daher bleibt es für mich der Ansicht, dass das Museum schelchte Kritik einfach löschen lässt
und sich der Problematik einfach nicht annimmt und Vorwände bezieht um dies erreichen zu
können.
Für mich heißt das nun: Es gibt ein neues Video über das Museum, allerdings ohne Museumsaufnahmen,
dafür ein ausführlicher Bericht über das Verhalten und der miserablen Servicewüste (die es bereits zum
Beuschstag gab).
Ich Danke Euch nochmals für Eure Rückmeldungen und wünsche Euch einen schönen Sonntag!
Zitat :Für mich heißt das nun: Es gibt ein neues Video über das Museum, allerdings ohne Museumsaufnahmen,
dafür ein ausführlicher Bericht über das Verhalten und der miserablen Servicewüste (die es bereits zum
Beuschstag gab).
Haben Sie Beweise, dass Sie am fraglichen Tag im Museum waren? (z.B. die Eintrittskarten)
Google löscht nämlich auch, wenn das Museum behauptet, dass Sie gar nicht als Besucher im Museum waren und Sie anschließend keinen Beweis liefern können, dass Sie die "Servicewüste" am eigenen Leib erlebt haben.
@drkabo
Eintritskarte habe ich keine mehr. Es kann allerdings nicht sein, das Videos gelöscht werden, in der man seine Meinung vertritt (Meinungsfreiheit). Als Beweis habe ich immer noch die Videoaufnahmen und auch einen Telefonanruf an die Nummer der Verwaltung des Museums.
Ein Privatunternehmen ist nicht an die Meinungsfreiheit gebunden.
@Despi
Wie meinst Du das? ich darf ja wohl von meiner eigenen Meinung und Erfahrung gebrauch machen.
Zitat :Meinungsfreiheit
Ja, das Missverständnis mit der Meinungsfreiheit ...
Wenngleich durch das Grundgesetz geschützt, ist diese Freiheit ist nicht grenzenlos, sondern hat die Grenze da, wo Rechte anderer verletzt werden. Seien es nun Grundrechte oder Urheberrecht, Nutzungsrechte, Hausrecht oder anderes.
Zitat:Wie meinst Du das? ich darf ja wohl von meiner eigenen Meinung und Erfahrung gebrauch machen.
Korrekt, aber Sie können niemanden zwingen, Ihre Meinung auf seiner Plattform zu verbreiten.
Nun, das hat doch nun nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun, schon gar nicht mit YouTube.
Außerdem verletzte ich keine Rechte o.ä. mit meiner Meinung, ich Stelle lediglich einen Sachverhalt dar.
Zitat :Korrekt, aber Sie können niemanden zwingen, Ihre Meinung auf seiner Plattform zu verbreiten.
So ist es.
Sie können Ihre Meinung frei äußern.
Aber ein Privatunternehmen wie Google / Youtube ist nicht verpflichtet, Ihre Meinung zu veröffentlichen.
(Deshalb hat Trump ja seine eigene Plattform, weil zwischenzeitlich Google / Facebook usw. seine Meinung nicht mehr veröffentlichen wollten ...)
Aber auch Bewertungen haben ihre Grenzen. Sie müssen vor allem wahr sein.
Und der einfachste Weg für ein Unternehmen, eine Bewertung loszuwerden, ist, erstmal zu behaupten "Derjenige, der die Bewertung geschrieben hat, war überhaupt nie Kunde bei uns, also kann die Bewertung nicht wahr sein".
Dann muss Google / Youtube reagieren, um sich nicht selbst Schadensersatzpflichtig zu machen (wegen Veröffentlichung einer unwahren Bewertung). Google / Youtube schreibt dann den Ersteller der Bewertung an, dass er einen Beweis vorlegen soll, dort Kunde gewesen zu sein. Das können (oder wollen) viele nicht, zumal mit Schadensersatzforderungen gedroht wird. Und schon ist die Bewertung gelöscht.
In diesem Fall ist das ja nicht so.
Das Video wurde aus Urheberrechten (angeblich, auf Wunsch des Museums) gelöscht.
Zitat :Das Video wurde aus Urheberrechten (angeblich, auf Wunsch des Museums) gelöscht.
Und das völlig zu recht, wenn das Video Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Abbildungen und Texten (oder sonstigen geschützten Werken) enthält und veröffentlicht.
Das ist nur mit Erlaubnis der Urheber/Rechteinhaber zulässig.
Darüber hinaus kann das Museum es verbieten, daß in seinen Räumlichkeiten Videoaufnahmen gemacht und anschließend veröffentlicht werden. Das beruht auf dem Eigentumsrecht des Museums.
Youtube wiederum kann sagen: wir veröffentlichen auf unserer Plattform grundsätzlich keine Videos, die Dritte in Museen gemacht haben. Oder auch: wir löschen auf unserer Plattform Videos, die Dritte in Museen gemacht haben, sobald sich das Museum darüber beschwert.
Zitat :In diesem Fall ist das ja nicht so.
Das Video wurde aus Urheberrechten (angeblich, auf Wunsch des Museums) gelöscht.
Ja - aber oben habe Sie angekündigt, ein neues Video, dann ohne Innenaufnahmen, zu veröffentlichen.
Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass das Museum auch dieses Video löschen lassen kann, wenn Sie keinen Beweis vorlegen können (oder wollen), überhaupt das Museum selbst besucht zu haben. (Völlig losgelöst vom Urheberrecht.)
Und jetzt?
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