Hallo Leute,
jemand hat ein Bild (Kunstwerk) fotografiert.
Ich soll jetzt für ihn das Foto als Leinwandbild fertigen.
Das Foto ist so, dass man sehen kann, dass es abfotografiert ist.
Es wird nachher nicht so aussehen, als wenn es eine genaue Kopie des Originals ist.
Kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich dieses Foto als Leinwandbild herstellen lasse und dann dem, der es fotografiert hat verkaufe.
Schon mal Danke für euer Gehirnschmalz.
Gruss Ulli
Urheberrecht (Recht am Bild)
3. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2009 | 17:21
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrecht (Recht am Bild)
#1
Antwort vom 8. Februar 2009 | 00:56
Von
Status: Praktikant (511 Beiträge, 164x hilfreich)
quote:
Kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich dieses Foto als Leinwandbild herstellen lasse und dann dem, der es fotografiert hat verkaufe.
Wenn es nicht grad die Mona Lisa o.ä. ist, denke ich nicht, dass das nen Problem sein sollte.
Was stellt den das Bild dar?
#2
Antwort vom 9. Februar 2009 | 14:59
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
Einen abstrakten Kopf.
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#3
Antwort vom 9. Februar 2009 | 15:51
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 465x hilfreich)
> Wenn es nicht grad die Mona Lisa o.ä. ist
Warum sollten auf der noch irgendwelche Urheberrechte liegen?
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