Urheberrecht Übersetzungen und "verwaiste Werke"

23. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
OriginOfSprings
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht Übersetzungen und "verwaiste Werke"

Hallo!

Ich habe eine recht ausführliche Frage zum Thema Urheberrecht von Übersetzungen, wäre auch schon für Teilantworten sehr dankbar!

Besonders interessiert mich die Lage von übersetzten gemeinfreien Werken: Gibt es eine eindeutige Antwort darauf, ob die Übersetzung "genügend originell" ist, um geschützt zu sein?

Wenn also die Autorin eines bspw. französischen Textes seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, die Übersetzung ins Englische aber von einem noch lebenden, oder erst kurzfristig verstorbenen Übersetzer übernommen wurde, ist der übersetzte Text dann gemeinfrei?

Üblicherweise holt man die Weiterverwendungsrechte ja beim Verlag ein - heißt das, dass Autorin/Übersetzer die Urheberrechte an diesen abgegeben haben? Und was passiert, wenn der Verlag nicht mehr existiert: Müssen dann Übersetzer oder ggf. dessen Erben ausfindig gemacht werden, um Nutzungsrechte einzuholen? Ab wann gilt ein Werk als "verwaist"?

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von OriginOfSprings):

Besonders interessiert mich die Lage von übersetzten gemeinfreien Werken: Gibt es eine eindeutige Antwort darauf, ob die Übersetzung "genügend originell" ist, um geschützt zu sein?

An einer Übersetzung entsteht immer ein eigenes Urheberrecht. Urheber ist der Übersetzer.
Zitat:

Wenn also die Autorin eines bspw. französischen Textes seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, die Übersetzung ins Englische aber von einem noch lebenden, oder erst kurzfristig verstorbenen Übersetzer übernommen wurde, ist der übersetzte Text dann gemeinfrei?

Der französische Text ist gemeinfrei, die Übersetzung ist urheberrechtlich geschützt.
Zitat:

Üblicherweise holt man die Weiterverwendungsrechte ja beim Verlag ein - heißt das, dass Autorin/Übersetzer die Urheberrechte an diesen abgegeben haben?

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, außer durch Vererbung. Der Urheber räumt Dritten ggf. Nutzungsrechte ein.
Zitat:
Und was passiert, wenn der Verlag nicht mehr existiert: Müssen dann Übersetzer oder ggf. dessen Erben ausfindig gemacht werden, um Nutzungsrechte einzuholen?

Ja.
Zitat:

Ab wann gilt ein Werk als "verwaist"?

Zum Einlesen in die Materie: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaistes_Werk

-- Editiert von eh1960 am 24.03.2018 02:13

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OriginOfSprings
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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