Urheberrecht an Bildern - Verwendung auf Zeit

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)
Urheberrecht an Bildern - Verwendung auf Zeit

Hallo,

bei uns im Fußballverein haben wir uns für unsere neue Homepage einen Programmierer gesucht, welcher uns ksotenpflichtig eine neue Homepage macht. Die Bilder für den Header hat ein Verwandter des damaligen IT-Warts (nicht der kostenpflichtige Programmierer) gemacht. Der IT-Wart hat sein Amt aus Berufsgründen später abgegeben.
Jetzt gab es im Verein Streit mit diesem früheren IT-Wart, da er nicht in der Stammelf spielt diese Saison und jetzt kam eine Mail dass er ganz vergessen hat beim Rücktritt vom IT-Wart dem neuen IT-Wart zu sagen dass die Fotos im Header nur eine Benutzungslizenz von einem Jahr haben und diese in einem Monat ausläuft und sein Verwandter diese nicht verlängern möchte.

Ist diese Schikane rechtens? Müssen wir den kompletten Header neu machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
dass die Fotos im Header nur eine Benutzungslizenz von einem Jahr haben


Wurde das beweisbar vereinbart?

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#2
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Von uns wusste das keiner... Aber da es sich um Verwandte handelt und der IT-Wart ja auch nicht jeden Link-Austausch mit dem Verein abstimmen musste könnten die ja im Nachhinein einen Vertrag aufsetzen mit einem alten Datum.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Entscheidend ist, was der Verein mit seinem Vertragspartner abgemacht hat, also dem damaligen Foto-Lieferanten (und Website-Manager)! Und nicht, was dieser Lieferant mit einem Dritten abgemacht hatte (hier: seinem Verwandten)!

Wer hingeht und sagt, "Die Fotos kannst du nutzen für deine Website", der weiß ja, dass die Website für die Dauer des Vereins angelegt ist und nicht für die Dauer von einem Jahr.

Insofern sollte die Dauer des Nutzungsrechts analog zu Absatz 5 § 31 UrhG der Vertragszweck entscheidend sein - falls keine andere Dauer ausgemacht worden war.

Und der Vertragszweck ist eben die Website des Vereins - und beide sind ja für länger als ein Jahr geplant.

Der Verkäufer des Fotos müsste dann gegenüber dem Dritten (seinem Verwandten) haften für Mehrkosten, die sich aus einer Mehr-Nutzung des Fotos durch den Verein ergeben.

Mögliche Ausname: z. B. BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

Ausnahme laut UrhG:
§ 41 UrhG Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
§ 42 UrhG Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

Bei § 42 müsste der Rückrufer aber gewichtiger Gründe auffahren als "Die stellen mich nicht mehr in der Stammelf auf!" Und bezahlen darf er die Kosten durch den Rückruf auch noch.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
könnten die ja im Nachhinein einen Vertrag aufsetzen mit einem alten Datum


Naja, ob man eine Urkundenfälschung begehen würde, nur weil man etwas Brass auf seinen alten Verein hat, ist schon fraglich. Die meisten Menschen holen sich für solchen Kinderkram nicht gerne eine Vorstrafe.

Zumal eine solche Regelung schon recht ungewöhnlich wäre in der Gesamtschau der Umstände - den Richter möchte ich sehen, für den es da nicht "stinkt".

Das wäre schon analog zu "Zufällig eine Woche nach der Kündigung von Brad Pitts Bruder bei Universal Movie Productions 'findet' dieser einen Vertrag, in dem er Anfang 2011 mit Brad Pitt 800 Mio. Dollar für 4 Filme vereinbart hatte". ;)

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