Urheberrecht an Originalfoto

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.05.2019 08:27:48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht an Originalfoto

Hallo,
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Fotograf macht Bilder von Model. Die ganze Aktion ist kostenneutral und ohne Profithintergrund von beiden Seiten. Einige Bilder wurden entsprechend bearbeitet und auch, mit Einverständnis des Model, ausgestellt bzw veröffentlicht.
Nun verlangt das Model die Original Bilder (bzw. von einigen Bilder) in "RAW-Format" um diese entsprechend selbst zu bearbeiten und vervielfältigen.

Frage:
Wer hat die Urheberrechte an den Original Bilder?
Ist der Fotograf zur Herausgabe der Original Bilder (in diesem Fall Original-Datei) verpflichtet?
Kann der Fotograf auch nur ein Abzug des Original ausgeben?
Darf das Model die Originale einfach so einfordern?

Für Tips und Hinweise schon mal vielen Dank

Grüße
zzH



-- Editiert von Moderator am 12.12.2018 21:29

-- Thema wurde verschoben am 12.12.2018 21:29

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von zickzackHein):
Wer hat die Urheberrechte an den Original Bilder?

Der Urheber - in dem Falle also der Fotograf.



Zitat (von zickzackHein):
Ist der Fotograf zur Herausgabe der Original Bilder (in diesem Fall Original-Datei) verpflichtet?

Kommt darauf an, was die beiden vertraglich vereinabrt haben.



Zitat (von zickzackHein):
Kann der Fotograf auch nur ein Abzug des Original ausgeben?

Klar.
Nur wird ein analoger Abzug nicht die Forderung nach einer digitalen Datei erfüllen können.
Wenn das Model damit nicht zufrieden ist, wird man nachliefern müssen.



Zitat (von zickzackHein):
Darf das Model die Originale einfach so einfordern?

Klar.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von zickzackHein):

Wer hat die Urheberrechte an den Original Bilder?

Die Urheberrechte hat immer der Urheber - also der Fotograf. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar (außer durch den Erbfall).
Zitat:
Ist der Fotograf zur Herausgabe der Original Bilder (in diesem Fall Original-Datei) verpflichtet?

Nur wenn er sich dazu vertraglich verpflichtet hat.
Zitat:
Kann der Fotograf auch nur ein Abzug des Original ausgeben?

Wenn er will, kann er das machen.
Zitat:
Darf das Model die Originale einfach so einfordern?

Nur wenn vorher vertraglich vereinbart wurde, daß das Model die Originale bekommen soll. ("Originale" bei Fotos = Negative oder Dias. Bei Digitalfotos gibt's in dem Sinne kein "Original".)

-- Editiert von eh1960 am 13.12.2018 12:47

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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