Urheberrecht auf eBay

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
normanundgeraldine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Urheberrecht auf eBay

Hallo,
Mein Freund und ich machen gerade "Frühjahrsputz" und ich habe einige Sachen aus meinem Kleiderschrank ausgeräumt und Sie (mit Einverständnis des Freundes) bei eBay als auktion angeboten. Da ich letztes Jahr (mit meinem eigenen Account) ein Kleid ersteigert habe, das von einem privaten käufer mit einem Tragebild angeboten wurde und ich noch Zugriff auf das Bild hatte, nutzte ich dieses für eine meiner Auktionen. (Das Gesicht der Trägerin war auf dem Foto nicht zu erkennen)
Kurz vor Ende meiner Auktion, erhielt ich eine Mail von einer Frau, die angibt, das sie das auf dem Bild sei und woher ich das Bild hätte. Wohlgemerkt: Der Account von ihr war NICHT der, wo ich damals das Kleid gekauft habe. Ich schrieb ihr zurück und habe mich entschuldigt. Nun ist aber niemand zu Schaden gekommen und die Auktion ging auch nur 3 tage und hatte vielleicht 50 aufrufe. Die angebliche trägerin des kleides auf dem Bild droht nun aber mit einer anzeige, es sei denn, ich würde ihr 50€ überweisen, dann sei die Sache für sie "erledigt". Nur, ist sie da im recht und woher weiss ICH überhaupt wer die rechte an dem Bild hat? Wie soll ich nun vorgehen? Ich bin studentin und leider sind 50€ für mich viel Geld, die ich ungern an eine fremde Person überweisen möchte.
Vielen dank im voraus für eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
und woher weiss ICH überhaupt wer die rechte an dem Bild hat?

Zumindest weist Du das DU es NICHT bist.

Man könnte die Dame jetzt auffordern die Inhaberschaft der Rechte an dem Bild zu beweisen, das ist auch Dein gutes Recht.

Mit etwas Pech geht das dann aber über Anwalt und Unterlassungserklärung, dann ist an den 50 EUR ganz schnell noch eine 0 dran ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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