Urheberrecht bei Anschreiben - CC

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Savager7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrecht bei Anschreiben - CC

Hallo,

wenn man ein vorformulierten Text einer Abmahnung aus dem Internet, der unter Creative Commons Lizenz steht (Namensnennung), als Anschreiben für eine Abmahnung benutzt, muss man dann wenn man eine solche Abmahnung an einen Dritten verschickt unter den Text schreiben, dass der Text von Mr. X verfasst wurde?
Ist denn so ein Versenden einer Abmahnung schon ein urheberrechtlich relevantes Handeln?


Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Frage ist, ob eine Abmahnung überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt, da sie doch größtenteils sogen. "scène(s) à faire " darstellt - mit anderen Worten, man kann eine Abmahnung nun mal nur auf eine Handvoll verschiedene Arten sinnvoll formulieren, selbst als Anwalt. Daher kann keine davon ein eigenständiges geistiges Werk darstellen - anders, wenn sie besonders poetisch formuliert ist, etwa als Gedicht. ;)


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