Hallo liebe Informierte,
ich habe eine Frage. (Überraschung!)
Auf meiner eigenen Homepage habe ich einen Guide erstellt, bei dem ich Tipps gebe, wie man bestimmte Artikel (Antiquitäten) am besten bei ebay (oder woanders) einstellt, so daß sich die richtige Klientel (Sammler) dafür interessiert. Ich würde das (aus rein ästhetischen Gründen) gerne mit einem Screenshot versehen. Dieser Screenshot soll im Ausriss die Liste mit drei, vier Bildern, also mehreren untereinander eingestellten Artikeln zeigen. Ist das urheberrechtlich bedenklich oder fällt das in eine ähnliche Kategorie wie "viele Leute auf einem Bild"?
Ist beim ebay-Logo was zu beachten?
Würde mich einfach mal generell interessieren...
Vielen Dank
-----------------
""
Urheberrecht bei Desktop-Screenshot
22. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2010 | 03:36
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrecht bei Desktop-Screenshot
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. November 2010 | 07:01
Von
Status: Lehrling (1480 Beiträge, 798x hilfreich)
In einem Screenshot können geschützte Werke zitiert werden. Fotos sind immer solche. Dafür gilt in etwa das hier da..
Daraus mal zwei von vier nötigen Voraussetzungen:
quote:
# Der Text, in den das Zitat eingefügt ist, muss selber den Charakter eines selbständigen Werkes besitzen.
# Das Zitat aus dem fremden Werk muss dazu dienen, eigene Ausführungen zu belegen oder zu illustrieren (Belegfunktion).
Dann ist auch ein großes Kleinzitat (oder kleines Großzitat) eines Fotos in nicht-wissenschaftlichen Publikationen erlaubt, "wenn dies für die öffentliche Meinungsbildung erforderlich ist." (ebenda)
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
#2
Antwort vom 23. November 2010 | 14:12
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
vielen dank für die ausführungen. hm. zu gefährlich, ich lass es lieber - denn wenn ich bei einer solchen geschichte abgemahnt werde, brauche ich vermutlich einen anwalt, um da sicher rauszukommen...
aber jetzt bin ich schon mal im bilde
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.788
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten