Urheberrecht bei Desktop-Screenshot

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
SisterV
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrecht bei Desktop-Screenshot

Hallo liebe Informierte,

ich habe eine Frage. (Überraschung!)
Auf meiner eigenen Homepage habe ich einen Guide erstellt, bei dem ich Tipps gebe, wie man bestimmte Artikel (Antiquitäten) am besten bei ebay (oder woanders) einstellt, so daß sich die richtige Klientel (Sammler) dafür interessiert. Ich würde das (aus rein ästhetischen Gründen) gerne mit einem Screenshot versehen. Dieser Screenshot soll im Ausriss die Liste mit drei, vier Bildern, also mehreren untereinander eingestellten Artikeln zeigen. Ist das urheberrechtlich bedenklich oder fällt das in eine ähnliche Kategorie wie "viele Leute auf einem Bild"?

Ist beim ebay-Logo was zu beachten?

Würde mich einfach mal generell interessieren...

Vielen Dank :)

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

In einem Screenshot können geschützte Werke zitiert werden. Fotos sind immer solche. Dafür gilt in etwa das hier da..

Daraus mal zwei von vier nötigen Voraussetzungen:

quote:
# Der Text, in den das Zitat eingefügt ist, muss selber den Charakter eines selbständigen Werkes besitzen.
# Das Zitat aus dem fremden Werk muss dazu dienen, eigene Ausführungen zu belegen oder zu illustrieren (Belegfunktion).


Dann ist auch ein großes Kleinzitat (oder kleines Großzitat) eines Fotos in nicht-wissenschaftlichen Publikationen erlaubt, "wenn dies für die öffentliche Meinungsbildung erforderlich ist." (ebenda)

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SisterV
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für die ausführungen. hm. zu gefährlich, ich lass es lieber - denn wenn ich bei einer solchen geschichte abgemahnt werde, brauche ich vermutlich einen anwalt, um da sicher rauszukommen...

aber jetzt bin ich schon mal im bilde :)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen