Urheberrecht für Patentzeichnungen

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
FerdiFuchs
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht für Patentzeichnungen

Hallo zusammen,

ich schreibe gerade meine Masterarbeit und bin am Überlegen, ob ich sie öffentlich zugänglich mache. Daher versuche ich möglichst nur eigene oder leicht abgeänderte Abbildungen zu verwenden. Bei der Beschreibung des Stands der Technik gestaltet sich das aber schwierig, weil ich dafür auf einige Patentzeichnungen zurückgreifen müsste.

Daher stellt sich mir die Frage, ob ich bei Patentzeichnungen auch die Genehmigung des Urhebers benötige. Und wer ist in diesem Fall eigentlich der Urheber? Der Erfinder oder der Anmelder? Wie verhält sich das, wenn der Erfinder bereits verstorben ist? Die Patente, um die es geht, wurden etwa zwischen 1990 und 2010 angemeldet, falls das eine Rolle spielt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von FerdiFuchs):
Und wer ist in diesem Fall eigentlich der Urheber? Der Erfinder oder der Anmelder?


Derjenige, der die Zeichnungen erstellt hat. Das kann auch jemand sein, der weder Erfinder noch Anmelder war.

Zitat (von FerdiFuchs):
Wie verhält sich das, wenn der Erfinder bereits verstorben ist?


Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Zitat (von FerdiFuchs):
Die Patente, um die es geht, wurden etwa zwischen 1990 und 2010 angemeldet, falls das eine Rolle spielt.


Wenn der Urheber die Zeichnung 1990 erstellt hat und danach sofort verstorben ist, erlischt das Urheberrecht erst 2060. Wenn der Urheber die Zeichnung 2010 im Alter von 20 Jahren erstellt hat und 90 Jahre alt wird, erlischt das Urheberrecht erst 2150.

Oder andersherum gesagt, dieses Jahr erlöschen die Urheberrechte von den Urhebern, die 1950 (!) verstorben sind. Also aus der Abteilung mein Urgroßvater.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.10.2020 11:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

oder man zitiert ordentlich....

Für Bilder gilt hier das gleiche wie für Texte.
Die Bilder müssen eine Belegefunktion haben, also eine eigene Aussage belegten und notwendig sein. Notwendig sind sie, wenn es "genau das Bild" sein muss um die Belegfunktion zu erfüllen. Das ist bei Patentillustrationen im Gegensatz zu Populärbildern relativ leicht zu bejahen.
Wenn dann noch die Verhältnismäßigkeit als leichteres Kriterium gegeben ist, kann man auch Bilder einfach (ordentlich) zitieren (mit Quelle versteht sich).
Verhältnismäßig bedeutet hier, dass eigener Beitrag und Beleg in einem gesunden und objektiv notwendigen Verhältnis stehen. Also bspw. nicht drei Seiten Zitat um einen Satz zu belegen.

1x Hilfreiche Antwort

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