Urheberrecht verletzt - Höhe des Schadensersatzes?

29. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)
Urheberrecht verletzt - Höhe des Schadensersatzes?

Hallo!

Ich habe ein Urheberrecht verletzt.

Der Gegenstandswert ist auf 25000€ bemessen.

Wie hoch wird in etwa die Schadensersatzforderung sein?

mfg

-- Editiert am 29.06.2009 15:05

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Bemisst sich die Schadensersatzforderung am Gegenstandswert? Ist der Gegenstandswert die Forderung?

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#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Der Gegenstandswert von was denn?

Du mußt unterscheiden zwischen dem Unterlassungsinteresse und dem tatsächlich eingetretenen Schaden. Die müssen nichts miteinander zu tun haben.

Bei einer Markenrechtsverletzung (Angebot einer gefälschten Rolyx) kann der tatsächliche Schaden Null sein (wenn der Verkauf nicht zustande kam), das Unterlassungsinteresse hingegen auf 50,000 EUR beziffert sein.

Umgekehrt kann der eingetretene Schaden immens sein (du hast überall verbreitet, die Fußball-WM 2006 falle aus), das Unterlassungsinteresse hingegen Null (weil die WM 2006 vorbei ist).

Meistens trifft man sich dann irgendwo dazwischen.

Deswegen ist aber eben relevant, ob es um eine Schadensersatzforderung/-klage geht oder um eine Unterlassungsforderung/-klage. Ich vermute mal eher letzteres, da ich nicht davon ausgehe, du hast gewerblich "Raubkopien" im großen Stil verkauft.

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#3
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir schon sehr geholfen.

Ich habe das Rammstein Logo in einer eBay Auktion verwendet.

Nun hab ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnet worin der Gegenstandswert auf 25000€ beziffert ist.

Meine Sorge, dass dieser Betrag auch die Schadensersatzforderung ist, ist wohl nicht begründet.

Die Auktion war nur 3 Tage online und wurde gelöscht bevor ein Käufer gefunden wurde.

Kann man hier Schätzen wie hoch die Schadensersatzforderung ist?

mfg

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#4
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Schadensersatz werden die keinen fordern, aber Anwaltskosten aus diesem Gegenstandswert, dürften über 1000 EUR werden, google mal "Gerichtskostenrechner".

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#5
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!

Die Erklärung kostet mich genau 911,80€. Mehr als genug :-)

Aber:

Warum denkst du das die keinen Schadensersatz fordern?
Warum sollten sie nicht?

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#6
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

Habe jetz mal die ERklärung unterschrieben... mal sehen wie es weitergeht.

Meine Hoffnung it, dass damit die Sache erledigt ist - dies kann ich mir aber leider nicht vorstellen.

mfg

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#7
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Warum denkst du das die keinen Schadensersatz fordern?

Weil ein Schaden viel schwerer zu beziffern und zu beweisen ist als ein Unterlassungsinteresse.

Wie sollten die denn beweisen, daß dadurch ein konkreter (!) Schaden von, sagen wir, 2000 EUR entstanden ist, weil wegen deiner Logo-Verwendung 100 Leute weniger ein Rammstein-Album gekauft haben?

Allenfalls könnte man die (fiktiven) Lizenzgebühren für die Logo-Verwendung ansetzen, was aber wegen nichtkommerzieller Verwendung offenbar nur Peanuts wären.

> Warum sollten sie nicht?

Weil die Kosten-Nutzen-Rechnung dafür schlechter ist. Viel mehr Papierkram für wesentlich geringeren Turnover. Mehr als 200-400 EUR Schadensersatz käme kaum rum und folglich Anwaltskosten von vielleicht 100 EUR. Unterlassung "lohnt" sich für den Anwalt mehr und dem Rechteinhaber ist die wichtiger als Schadensersatz-Peanuts.

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