Urheberrechte gruppenspezifisch einschränken

4. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
PickANick
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechte gruppenspezifisch einschränken

Guten Abend,

angenommen, Person A stellt eine Software unter der zlib-Lizenz (freie Software) zur Verfügung. Nun stellt Person A fest, dass die Verwendung der Software durch eine bestimmte Gruppe / einen bestimmten Personenkreis zweckentfremdet wurde. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Anhänger einer rechten Partei, die A aufgrund ihrer Ideologie verachtet.

Darf A dem Personenkreis die Verwendung / Weiterverbreitung der Software untersagen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Martin

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Welche der 3 Lizenzbedingung(en) wurde(n) denn nicht erfüllt?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen