Urheberrechtsverletzung Abmahnung - Klage riskieren?

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hamsterbacke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung Abmahnung - Klage riskieren?

Ich würde mich sehr über einen regen Austausch zu folgendem fiktiven Fall freuen:
Nehmen wir an, Person A habe 2016 in einer WG mit zwei anderen Personen gewohnt. Dann wäre plötzlich ein Abmahnschreiben einer bekannten Firma ins Haus geflattert mit der üblichen Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und einer geforderten Gebühr wegen einer Urheberrechtsverletzung / Filesharings. Person A hätte keine Urheberrechtsverletzung begangen, aber die beiden Mitbewohner würden es ebenfalls abstreiten (wobei die eine nicht ganz glaubwürdig erscheint). Person A hätte also einen Anwalt beauftragt, eine abgewandelte Unterlassungserklärung unterschrieben und Widerspruch gegen die Abmahnung eingelegt.
Nehmen wir an, nach drei Jahren, in denen nichts passiert ist, käme eine E-Mail vom Anwalt von Person A, in der er darauf hinweist, dass in letzter Zeit gehäuft Klagen für Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahr 2016 eingereicht würden und er die Gefahr im Fall von Person A auch sehe. Er weist darauf hin, dass, falls Person A die Tat nicht begangen hat, Zeugen mitsamt Adresse und möglicher Beweise vorgelegt werden müssten und bietet außerdem an, alternativ ein günstigeres Angebot bei der Abmahnfirma einzuholen. Leider beriete der Anwalt telefonisch und per Mail im Weiteren nicht und würde immer nur auf die paar Zeilen der Mail verweisen. Welche Chancen und Möglichkeiten würden sich Person A jetzt bieten? Hätte sie im Falle einer Klage eine Chance darzulegen, dass sie es nicht war? Auch stellt sich die Frage, wer die Zeugen, die nicht mehr in der alten Wohnung wohnen, ausfindig machen muss. Würde hier Name, Geburtsdatum und alte Adresse reichen? Andererseits könnte Person A auch des einfachen Weges wegen das geforderte Geld überweisen. Inwieweit würde das als Schuldeingeständnis gewertet werden (wie gesagt sei Person A unschuldig)? Könnte das die Abmahnfirma motivieren, weitere Abmahnungen für den vergangenen Zeitraum zu schicken? Person A kann ja nicht wissen, was andere Personen im Haushalt noch heruntergeladen haben.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Hamsterbacke):
Hätte sie im Falle einer Klage eine Chance darzulegen, dass sie es nicht war?





Zitat (von Hamsterbacke):
Auch stellt sich die Frage, wer die Zeugen, die nicht mehr in der alten Wohnung wohnen, ausfindig machen muss.

Derjenige der sich ihrer bedienen will.



Zitat (von Hamsterbacke):
Inwieweit würde das als Schuldeingeständnis gewertet werden

Je nach "Firma" bis zu 100%.



Zitat (von Hamsterbacke):
Könnte das die Abmahnfirma motivieren, weitere Abmahnungen für den vergangenen Zeitraum zu schicken?

Und ob.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
käme eine E-Mail vom Anwalt von Person A, in der er darauf hinweist, dass in letzter Zeit gehäuft Klagen für Urheberrechtsverletzungen aus dem Jahr 2016 eingereicht würden und er die Gefahr im Fall von Person A auch sehe. [...] und bietet außerdem an, alternativ ein günstigeres Angebot bei der Abmahnfirma einzuholen.


Also die typische scare tactic des "wenn du jetzt nicht... dann klagen wir aber ganz bestimmt vielleicht...". Manche Leute kriegen von der Art 20 Briefe...

Zitat:
Er weist darauf hin, dass, falls Person A die Tat nicht begangen hat, Zeugen mitsamt Adresse und möglicher Beweise vorgelegt werden müssten


Nicht ganz. Der Anschlußinhaber muß nur konkrete andere mögliche Täter benennen. Er muß nicht beweisen, daß er es nicht oder einer der anderen es gewesen ist. Das obliegt immer noch dem, der Schadensersatz haben will (BGH-Rechtsprechung).

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