Hallo ich habe momentan folgendes Problem.
Ich habe bei einem "Remix Contest" mitgemacht, bei welchem Vocals zur verfügung gestellt wurden.
Den Contest habe ich nicht gewonnen, den Track (eigen Interpretation mit Verwendung der bereitgestellten Vocal Samples) dann aber in einem DJ set auf einem kleinen Online Radio Sender gespielt (gekürzt, in schlechter Qualität, mit Jingels).
Das Set wurde dann von dem jeweiligen Radioanbieter im Netz zum download angeboten und daraufhin dürfte jemand den Track rausgeschnitten und auf Youtube hochgeladen haben.
Das Musikstück wurde von mir nie irgendwo hochgeladen, verkauft bzw sonst irgendwie als download bereitgestellt. (außer in dem DJ Set, verkürzt, mit Jingles und verminderter Qualität).
Nun habe ich von dem Produzenten selber eine Email bekommen das ich demnächst von seiner Rechtsabteilung hören werde.
Ich möchte mich im Vorfeld informieren mit was für Summen zu rechnen sein kann etc.
mfg
Claudia
Urheberrechtsverletzung Musik "Remix"
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Unklar. Grundsätzlich liegt eine unerlaubte Verbreitungshandlung vor (das Spielen im Radio).
Zwar bist du für darauf aufbauende Handlungen Dritter nicht vollumfänglich verantwortlich, allerdings wird es dem Schaden hinzugerechnet, daß du solche Handlungen durch deine überhaupt erst ermöglicht hast.
Schadensersatz ist da immer sehr schwer zu beziffern, weswegen sich die Rechteinhaber mit dem Einklagen desselben auch immer schwer tun.
Problematischer könnte werden, wenn du nun eine kostenpflichtige Abmahnung bekommst, da das Unterlassungsinteresse (und damit der Gegenstandswert, aus dem sich die Anwaltskosten berechnen) in der Regel locker 10-50 Mille betragen kann, auch wenn der Schaden selbst geringer war. Das gibt dann Anwaltskosten irgendwo zwischen 1 und 3 Mille.
Evtl. könntest du dem zuvorkommen, indem du zügigst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach "Hamburger Brauch" (Google!) abgibst - so formuliert, daß du damit keine Schuld eingestehst.
Wenn die die Gegenseite erreicht, bevor die dich abmahnen, könnte es sein, daß die keine Abmahnkosten mehr geltend machen können.
Ob die dann doch noch eine Klage auf Schadensersatz riskieren, ist natürlich nicht vorherzusehen.
Evtl. lohnt sich hier eine Erstberatung beim Anwalt. In jedem Fall wäre Eile geboten, bevor die Abmahnung eintrudelt.
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Es können dadurch kosten von Millionen entstehen??
Das kann doch nicht wahr sein oder?
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In der Regel handelt es sich um eine dance produktion, inwiefern dies das ganze beeinflusst, weis ich nicht.
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quote:
Es können dadurch kosten von Millionen entstehen?
Für mich und den Rest der Welt bedeutet "Mille" immer noch "Tausend". Wie das in deiner Welt ist, weiß ich nicht.
quote:
inwiefern dies das ganze beeinflusst
Völlig Hupe, ob das Dance, Volksmusik, Rap oder Future Techno ist.
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Danke aufjedenfall für die Antwort.
Bzgl mille: wusste ich nicht, Sry
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"Mille grazie" = "Tausend Dank!"
Muss man sich merken für den Urlaub :-)
Milliarden sind in den USA aber "billions", und wenn man das fälschlicherweise mit "Billionen" ins Deutsche übersetzt, und die Amis sehen das, mit den vielen Nullen hinter dem Komma,
dann machen die daraus "Trillions", Trillionen, was beim Hin- und Her-Übersetzen einer endlosen Inflation gleich käme.
So wie früher in Italien, als dort die einzig stabile Währung der Bonbon war, den man beim Kauf einer Zeitung (für ca. eine Million Lire, falsch verstanden, also "una millia lira", ca. 12 DPfennig) heraus bekam, weil die Händler permanent zu wenig Kleingeld hatten.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
quote:
Milliarden sind in den USA aber "billions"
Wird ja gerne mal von namhaften Presseagenturen kenntnislos falsch übersetzt.
Der Engländer zählt wie der Deutsche "million, milliard, billion, billiard, trillion, trilliard, ...".
Der Ami nennt das gleiche "million, billion, trillion, quadrillion, quintillion, sextillion, ...". Der überspringt einfach die "-iard"-Varianten. Fast schlimmer als Zoll versus metrisches System.
Etwas vergleichbares gibt es übrigens auch bei BH-Größen, wo die eine Zählweise "A, B, C, D, E, F, G, ..." ist und die andere "A, B, C, D, DD, E, EE, F, FF, G, GG, ...".
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