Urheberrechtsverletzung - Person finden

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung - Person finden

Hey Community,

ist es möglich, wenn beim Betreiber eines Internetportals meine grafischen Abbildungen kommerziell ohne Erlaubnis verwendet möglich mit Hilfe der Polizei den Betreiber herauszufinden? Weil der gute Betreiber kein Impressum hat. Wird sich da die Polizei bei Anzeige beschäftigen, oder ist das eher ein hoffnungsloser Fall?

Danke für jede Antwort.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Wenn das Internetportal keine *.de-Adresse hat, wird die Polizei - realistisch gesehen - nichts machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

hm. Also es ist eine EU-Domain. Des weiteren ist der Betreiber aus Deutschland.

-- Editiert von JuraMarco am 25.04.2019 16:36

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von JuraMarco):
hm. Also es ist eine EU-Domain. Des weiteren ist der Betreiber aus Deutschland.

Woher weiß man denn, daß der Betreiber aus Deutschland ist, wenn die Seite gar kein Impressum hat?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von JuraMarco):
Wird sich da die Polizei bei Anzeige beschäftigen, oder ist das eher ein hoffnungsloser Fall?

Eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat.
Leider wird in solchen Fällen häufig auf den Privatklageweg verwiesen.

Zur Ermittlung des medienrechtlich Verantwortlichen ist das aber letztlich unerheblich. Auch auf dem Wege der Privatklage kann man vom Webspace-Provider etc. die Daten des Betreibers der Website erfragen.

Vorausgesetzt dieser kennt die nötigen Daten des Website-Betreibers.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von JuraMarco):
möglich mit Hilfe der Polizei den Betreiber herauszufinden?

Möglich: Ja
Wahrscheinlich: nein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von JuraMarco):
möglich mit Hilfe der Polizei den Betreiber herauszufinden?

Möglich: Ja
Wahrscheinlich: nein


Nun ja, es gibt so etwas, das nennt sich WHOIS-Abfrage. Dort sieht man das mein Lieber. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von JuraMarco):
Wird sich da die Polizei bei Anzeige beschäftigen, oder ist das eher ein hoffnungsloser Fall?

Eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat.
Leider wird in solchen Fällen häufig auf den Privatklageweg verwiesen.

Zur Ermittlung des medienrechtlich Verantwortlichen ist das aber letztlich unerheblich. Auch auf dem Wege der Privatklage kann man vom Webspace-Provider etc. die Daten des Betreibers der Website erfragen.

Vorausgesetzt dieser kennt die nötigen Daten des Website-Betreibers.


Dieser wird aber erst nach Urteil Auskunft erteilen, oder?
Könnte man dann diese Kosten dem Betreiber, wenn man ihn findet für das Verfahren auferlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat.
Leider wird in solchen Fällen häufig auf den Privatklageweg verwiesen.


Wenn das doch eine Straftat ist, wieso sollte auf Privatklageweg verwiesen werden??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von JuraMarco):
Nun ja, es gibt so etwas, das nennt sich WHOIS-Abfrage. Dort sieht man das mein Lieber.

Nö, da sieht man nur denjenigen der die Domain registriert hat. Könnte man wissen, hätte man sich das mit dem Whois mal durchgelesen hätte ...



Zitat (von JuraMarco):
Dieser wird aber erst nach Urteil Auskunft erteilen, oder?

Nö, der wird erst Auskunft erteilen wenn er dazu verurteilt wurde. Zu 99%.



Zitat (von JuraMarco):
Könnte man dann diese Kosten dem Betreiber, wenn man ihn findet für das Verfahren auferlegen?

Ja. könnte man.



Zitat (von JuraMarco):
Wenn das doch eine Straftat ist, wieso sollte auf Privatklageweg verwiesen werden??

Weil die Polizei sich mit den begrenzten Ressourcen die ihr die Politik zur Verfügung stellt, sich um echte, wichtigere Straftaten kümmern muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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