Urheberrechtsverletzung - Schadenersatz Summen

13. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
in555
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung - Schadenersatz Summen

Hallo,

ich hatte mich schon immer mal gefragt was passiert, wenn Unternehmen oder Personen von anderen Schadenersatz einklagen, sei es wegen Urheberrechtsverletzung oder sonstigem und es sich um Summen handelt, die die Person vielleicht nicht besitzt. In den Nachrichten gibt es ja manchmal Fälle von Promis, die hohe Summen zahlen müssen, gut die haben auch das Geld, aber ich sag mal eine Normal Sterbliche Person. Kann das auch passieren?

Gibt es die Möglichkeit das in Raten zu zahlen? Wie z.B. bei Geldstrafen? Sonst wäre das ja ein finanzieller Ruin bzw. das Geld kann ja nicht herbeigezaubert werden. Und z.B. auch kein Eigentum oder sonstige Wertgegenstände vorhanden sind.

Danke!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19152 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von in555):
Kann das auch passieren?

Ja

Zitat (von in555):
Gibt es die Möglichkeit das in Raten zu zahlen?

Dass muss man mit dem Gläubiger bzw. mit dem Gerichtsvollzieher ausmachen.

Zitat:
Sonst wäre das ja ein finanzieller Ruin

Ja - das Risiko, durch eine unbedachte Aktion sich selbst zu ruinieren, hat man aber immer.
Ob das dadurch passiert, dass man aus versehen die Ming-Vase des Nachbarn (Wert 1 Mio. Euro) kaputt macht oder ob man einen Urheberrechtsverstoß begeht und dafür Schadensersatz zahlen muss, ist im Ergebnis egal.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41392x hilfreich)

Zitat (von in555):
Sonst wäre das ja ein finanzieller Ruin bzw. das Geld kann ja nicht herbeigezaubert werden.

Richtig, dann lebt man so lange bis alles bezahlt ist mit dem Existenzminimum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7517 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von in555):
ich hatte mich schon immer mal gefragt was passiert, wenn Unternehmen oder Personen von anderen Schadenersatz einklagen, sei es wegen Urheberrechtsverletzung oder sonstigem und es sich um Summen handelt, die die Person vielleicht nicht besitzt.

Dann passiert dasselbe wie in allen Fällen, in denen jemand mehr Verbindlichkeiten hat als er bedienen kann.
Wenn die Verbindlichkeit nicht bezahlt wird, kann der Gläubiger das Mahn- und Vollstreckungsverfahren einleiten. Das endet dann im äußersten Fall mit Pfändung und/oder Zwangsversteigerung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse usw.

Zitat:
Gibt es die Möglichkeit das in Raten zu zahlen?

Wenn sich der Gläubiger darauf einlässt: ja. Wenn nicht: nein.
Zitat:
Sonst wäre das ja ein finanzieller Ruin

Überschuldung ist letztlich finanzieller Ruin. Da bleibt dann letztlich nur die (Privat-)Insolvenz.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41392x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Da bleibt dann letztlich nur die (Privat-)Insolvenz.

Hilft dann nur nicht so wirklich viel, denn Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung werden - wenn sie denn korrekt geltend gemacht werden - nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9857 Beiträge, 2076x hilfreich)

Kleiner Bericht über eine Abmahnung aus dem Markenrecht:

Abmahnung trudelt ein, Kostenpunkt über 3000 EUR ohne (!) Schadensersatz. Der wird erst relevant, wenn der abgemahnte die Unterlassungserklärung abgegeben hat und dem Abmahner mitteilt wie oft man gegen das Markenrecht verstossen hat.

Abgemahnter nimmt sich Anwalt - einigt sich auf Summe X und fährt damit günstiger als die Abmahnung anzunehmen und dann denn teuren Schadensersatz zu zahlen.

Mit den Anwaltskosten lag man nun knapp unter der zunächst geforderten Summe. Da ganze Verfahren war aussergerichtlich, darauf kommt es ja auch an. Die Streitwerte im Markenrecht sind ja nicht gerade niedrig

-- Editiert von User am 14. Oktober 2023 10:44

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41392x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Streitwerte im Markenrecht sind ja nicht gerade niedrig

Richtig,
Da sind 50.000 EUR keine Seltenheit und auch die 100.000 EUR werden öfter mal aufgerufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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