Urheberrechtsverletzung Schutt&Waetke

16. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
JB.DB
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung Schutt&Waetke

Ich brauche dringend einen fachlichen Rat!
Viele von euch haben mit sicherheit schon von der großen Abmahnwelle der Rechtsanwalt Schutt&Waetke gehört, wobei es um Urheberrechtsverletzung bezüglich verteilen von z.B. Computerspielen usw. über P2P Tauschbörsen geht.

Ich bin leider einer der betroffenen!

Nun erstma zu meinem Fall:
Ich bekam im Mai 2006 mein erstes schreiben der Kanzlei, welches ja vielen bekannt sein müsste. Darum ging es um ein PC Spiel der Firma Eidos, was ich im Oktober letzten Jahres gezogen bzw. somit auch verteilt habe. Es heisst ja laut schreiben, worum es ja nur um die zivilrechtliche Seite geht, daß wenn man den Forderungen die gestellt werden termingerecht nachkommt, die Sache als erledigt angesehen wird. Heisst im Klartext, 50EUR Schadenserstaz an Eidos und 250EUR für den Anwalt, zwecks Abmahnung und Unterlassungserklärung. Da ich nicht abstreiten wollte, das ich den Verstoß begangen habe, da ja auch alles von der Fa. Logistep protkolliert ist, kam ich der Forderung ohne zu zögern nach, bezahlte die gesamten 300EUR und unterschrieb die Unterlassungserklärung. Laut meiner Frage beim Anwalt, was nun passiert, wenn ich dem allem nachgekommen bin, in der Zeit bis zum unterschreiben der Unterlassungserklärung aber noch andere Spiele der Fa. Eidos geshared habe, ob ich dann nicht wieder Post bekomme, wurde mir versichert, das dies nicht passieren wird, wenn ich allen Forderungen termingerecht nachkomme. Das war leider nur telefonisch. Also bezahlte ich und schickte die unterschriebene Unterlassungserklärung zum Anwalt! Danach bat ich schon bis heute 3X um eine Antwort vom Anwalt über Einstellung des Erledigung der sache und Eingang meiner Zahlung. Leider bekam ich nie eine Antwort.
Dafür kam nun vor ein paar Tagen der nächste Brief! Wieder eine Abmahnung, wegen eines anderen Spiels (auch von Fa. Eidos) mit einer Unterlassungserklärung, welches ich nur im November 2005 verteilt habe. Und wieder möchte der Anwalt 250EUR für Abmahnung und U-Erklärung haben und 50EUR Schadensersatz für die Fa. Eidos.
Was soll ich nun tun? Wie gesagt wurde mir leider nur telefonisch versichert, daß wegen weiteren Spielen nix kommen wird, wenn die Fälle in der Vergangenheit lagen und bis zur unterschriebenen U-Erklärung geshared wurden. Nur falls ich wieder ein Spiel der Fa. Eidos verteile, nach unterschreiben der U-Erklärung, können gewaltige kosten auf mich zu kommen.
Ich würde höchstens einsehen 50EUR an Eidos zu bezahlen, da es sich ja um ein anderes Spiel handelt. Aber nicht mehr 250EUR für den Anwalt, da es keinerlei Begründung dafür gibt, nochmal eine U-Erklärung zu unterschreiben, geschweige denn nochmal eine Abmahnung zu bekommen, da der Anwalt auch hätte beide Spiele in einem schrieb zusammenfassen können!

Weiss nun nicht mehr was ich machen soll. Bezahle ich wieder, kommt in 2 Monaten wohlmöglich das nächste Spiel!?!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

rufen Sie den Anwalt an und verweisen Sie darauf, dass Sie eine entsprechende Unterlassungserklärung bereits abegegeben und seitdem nicht mehr dagegen verstoßen haben. Das Fall dürfte dann erledigt sein. Nochmal zahlen müssen Sie aus meiner Sicht nicht.

Sagen Sie vor dem gespräch, dass Ihre Mutter dem gespräch zuhören will, wenn dem nicht widersprochen wird könnten Sie noch erwähnen das der Anwalt bei dem damaligen gespräch ja zugestimmt hatte dass Ihre Mutter dem Gespräch über Lautsprecher zuhört und seine Aussage nichts mehr zu berechnen nachvollziehbar wäre. Wenn dem denn so war ;-).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JB.DB
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Heute bekam ich die Antwort auf ein Schreiben, welches ich an die Kanzlei schrieb, indem folgendes stand:

Urheberrechtsverletzung

Sehr geehrte Herr Schutt,

heute erhielt ich Ihr Schreiben im Falle einer Urheberrechtsverletzung des Computerspiels „Total Overdose“ der Firma Eidos.( Aktenzeichen 2)

Am 17.05.2006 bekam ich das erste mal ein Schreiben Ihrer Kanzlei, wobei es auch um eine Urheberrechtsverletzung Ihrer Mandantin Eidos ging (Aktenzeichen 1). Ich war sofort damit einverstanden die entstandenen Kosten dafür zu tragen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Alles wurde fristgerecht erledigt.
Nach einem Telefonat mit Ihnen, nachdem ich das erste Schreiben bekommen habe, versicherten Sie mir, dass die Angelegenheit abgeschlossen ist, wenn ich den Forderungen wie von Ihnen vorgegeben nachkomme. Auf meine Frage, was passiert, wenn ich nun bezahle und die Unterlassungserklärung unterschreibe, jedoch in dem Zeitraum vom Verteilen des ersten Spiels bis zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung, weitere Spiele der Fa. Eidos verteilt habe, haben Sie mir ebenfalls versichert, dass ich dafür nicht weiter zur Rechenschaft gezogen werde. Es sei denn, ich begehe einen neuen Verstoß nach der unterschriebenen Unterlassungserklärung.

Deshalb bin ich nun sehr entsetzt über ein neues Schreiben Ihrerseits, zumal Sie das zweite Spiel auch schon in dem ersten Schreiben hätten abhandeln können.

Nach meiner Zahlung des ersten Falles, bat ich Sie schon zweimal mir eine Bestätigung der Zahlungseingänge, sowie eine Bestätigung über Beendigung der Angelegenheit zukommen zu lassen. Anstatt diese zu tun, bekomme ich heute den nächsten Brief ins Haus, eine Urheberrechtsverletzung bei Ihrer Mandantin Eidos begangen zu haben, obwohl Sie mir versicherten, dass dies nicht passieren wird.

Ich sehe keineswegs ein noch einmal für die entstandenen Kosten, für Abmahnung und Unterlassungserklärung zu bezahlen, zumal es für eine erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung keine Begründung gibt, da ich dieses schon getan habe und auch nicht wieder gegen dessen Inhalt verstoßen habe. Sie selbst schreiben in Ihrem Schrieb, dass bei Einhalten der Fristen zur Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung mit keinen weiteren Ansprüchen, bezüglich Urheberrechtsverstößen in der Vergangenheit zu rechnen ist.

Aus dem Grund, sehe ich die Sache für mich als erledigt an. Sollten Sie doch noch weitere Forderungen stellen, werde ich mich mit meinem Anwalt gegen Sie zu Wehr setzen.

Dies kam nun als Antwort zurück:

Zitat:

Sehr geehrter Herr.....

Zu Ihrem Einwand haben wir Folgendes anzumerken:

Die Ansprüche unserer Mandantin, der Firma Eidos GmbH, bestehen auch in diesem Fall, da es sich bei der erneuten Abmahnung um ein anderes Spiel handelt. Wir bestehen auf die volle Kostenübernahme des Schadenersatzes und der Gebühren, außerdem auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Desweiteren haben wir Ihnen in der Vergangenheit nur versichert, dass der fall "Conflict Global Storm" mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung von 300€ erledigt ist. Falls Sie aber eine erneute Urheberrechtsverletzung bei einem anderen Spiel unserer Mandantin begehen oder vor der Abmahnung begangen haben, können Sie auch wieder abgemahnt werden, wie in diesem Fall bei dem Spiel "Total Overdose" geschehen.

Wir setzen Ihnen nunmehr letztmalig Frist

bis spätestens 11.10.2006

den Gesamtbetrag von 300€ zur Zahlung anzuweisen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollten Sie unserer Forderung nicht binnen der gesetzen Frist nachkommen, so werden wir ohne weitere Korrespondenz unserer Mandantin die gerichtliche Geldentmachung Ihrer Forderung empfehlen.

mfg
Schutt und Waetke



Ich weiß nun nicht mehr, was ich jetzt tun soll... Das Geld fürnen Anwalt habe ich nicht und weiss auch nicht ob es was bringen würde, da die meisten Anwälte sagen "einfach bezahlen und gut ist". Ich wäre auch bereit nur die 50€ Schadenersatz für Eidos zu bezahlen, aber nicht nochmal 250€ für die Abmahnung....Das ist ja wohl die reinste Abzocke!!!

Wie schon erwähnt wurde das erste Spiel am 20.10.2005, das zweite am 10.11.2005 von der Fa. Logistep dokumentiert. Die erste Abmahnung bekam ich am 17.05.2006 und die zweite dann am 12.07.2006 (nachdem alles bezahlt war!!)
Warum bekomme ich also nicht gleich nur eine Abmahnung, indem beide Spiele aufgeführt sind? Das kann doch nur Geldmacherei sein. Wohlmöglich bezahle ich nun wieder und wenn ich dies getan habe, flattert die nächste Abmahnung ins Haus....

Was soll ich bloß tun jetzt??

-- Editiert von JB.DB am 16.09.2006 08:54:19

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe haargenau das selbe Problem
Wie ist es bei Ihnen ausgegangen.Haben Sie reagiert oder nicht gezahlt ?

-----------------
"klaus"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kuchenbacker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Tach,

nicht zahlen!
Sowieso, die erste Mahnung zu zahlen war ein Fehler, du hast Schutt&*** nun einen Teil zu ihren Porsche gezahlt... icht antworten.. Vors Gericht wirds bestimmt ni gehen, wegen der Beweislast.. Sie müssten dann vor Gericht ihr Software zum Einsatz der IP-Ermittelung beweißen, doch ob die Standhält... P.S. hab auch son ein Brief bekommen...! Also get down, und chill!


:cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harryhirsch184
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Tach zusammen..
Ich habe vor 2 tagen eine hübschen Brief der Kanzlei Schutt& .......bekommen.
Hierbei geht es um das Spiel Dream Pinball 3D der Fa.Zuxxez Entertainment AG.
Ich kann mich gar nicht mehr an dieses Spiel erimnnern,soll aber jetzt 300€!!! für Uhrheberrechtsverletzung
zahlen.soweit ich weiß habe Ich das Spiel noch nicht einmal fertig bekommen. Ich gebe ja zu das ich im Netz ein wenig gesaugt habe,aber so was ist doch hirnrissig. Jetzt das Problem. Ich habe in meiner übereifrigen Art die Unterlassungserklärung unterschrieben und per Fax nach Karlsruhe geschickt. Die wollen ja auch noch das Orginal per Post haben.
Frage:Was passiert wenn ich das nicht mache und auch nicht zahle,haben die mich trotzdem jetzt am Kragen??
:kotz:


-----------------
"Show must go on"

1x Hilfreiche Antwort

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