Urheberrechtsverletzung bei Youtube

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go504095-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung bei Youtube

Guten Morgen,

ich habe einen Youtube Kanal in dem Ich Musik aufstrebender Musikproduzenten veröffentlichen und promoten möchte. Ich habe ein Google Formular erstellt das der Musikproduzent vor der Veröffentlichung ausfüllen muss. Ist dieses Formular Rechtswirksam und wie muss ein darin enthaltender und von dem Produzenten zu bestätigender Text aussehen, in dem Ich mich vor Urheberrechtsverletzungen und Ansprüchen dritter auf die Musik der Produzenten schützen und Absichern kann.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Robert

*Das ist das Formular https://docs.google.com/forms/d/1NVjD0VjBgIvduK-mREJWRem7yYWL32mGzvALwjXVIfg

-- Editiert von go504095-27 am 22.11.2018 11:34

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ohne den Inhalt des Formulars zu kennen, soll man eine Stellungnahme dazu abgeben?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go504095-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe doch das Formular hinzugefügt. Da steht aber auch noch nichts diesbezüglich drin außer das die Produzenten zustimmen das ich Ihre Musik auf alle sozialen Netzwerke hochladen darf. https://docs.google.com/forms/d/1NVjD0VjBgIvduK-mREJWRem7yYWL32mGzvALwjXVIfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go504095-27):
Da steht aber auch noch nichts diesbezüglich drin außer das die Produzenten zustimmen das ich Ihre Musik auf alle sozialen Netzwerke hochladen darf.

Da steht nicht mal drin, das die Uploader überhaupt die Produzenten sind.

Und dann hat man noch das Problem, das gar keine Prüfung stattfindet, dass die Uploader überhaupt die Produzenten sind. Und somit nur den Nachweis, das zum Zeitpunkt X ein Unbekannter was hochgeladen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go504095-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe was das angeht einfach keinerlei Erfahrung und es klingt für mich direkt auch logisch was du sagst. Ich suche ja Hilfe. Ich frage mich ob so ein Formular überhaupt vor Gericht usw. bestand hätte und wie man wie gesagt darin die Klauseln so formuliert das ich abgesichert bin. Sollte das zu viel sein, reicht auch die Antwort, gehe zu einem Anwalt und ich mache es. Danke für die Antwort. ;)

-- Editiert von go504095-27 am 22.11.2018 23:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go504095-27):
Ich frage mich ob so ein Formular überhaupt vor Gericht usw. bestand hätte

Zu 99% nicht.



Zitat (von go504095-27):
wie man wie gesagt darin die Klauseln so formuliert das ich abgesichert bin.

Konkrete Formulierungen sind per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.

Hier würde ich einen aus dem Bereich des Medienrechtes anraten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go504095-27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Ich dachte mir schon, dass so ein Formular keinen Bestand hat. Ich werde zu meiner Anwältin gehen und mich beraten lassen. MfG :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go504151-66
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

GELÖSCHT - HIER IST EIN RECHTSFORUM

Viel Spass mit Youtube dann.

munter bleiben ...

-- Editiert von Moderator am 25.11.2018 23:06

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen