Mal eine Frage.
Wenn man über Ebay eine DVD verkaufen möchte, kann man die ASIN Nummer eingeben und bekommt dann die passenden Daten zur DVD, plus ein Coverbild angezeigt. Die Daten werden von Ebay meines Wissens nach von Amazon bezogen.
Wenn ich nun eine bestimmte ASIN Nummer eingebe, bekomme ich die passenden Daten angezeigt - einschließlich eines Covers von einem gewerblichen Anbieter. Sein Logo hat er relativ unauffällig unten rechts im Bild eingefügt, auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob es zum Cover gehört.
Da es ja ein Bild eines Unternehmens (bzw. von jemand anderem geschossen wurde) ist, darf man es ja nicht benutzen. Wenn man nun aber nicht darauf geachtet hat und sich ganz einfach darauf verlassen hat, dass Ebay kein Bild auf dem ein Urheberrecht liegt, anzeigt / vorschlägt, wie liegt dann der Fall?
Momentan ist es so, dass ein halbes Dutzend privater und gewerblicher Anbieter bei Ebay genau das Bild in ihrem Angebot eingefügt haben - wohl eben weil es von Ebay selber vorgeschlagen wurde.
Liegt die Urheberrechtsverletzung nun beim Anbieter der DVD (der das Bild nutzt) oder bei Ebay, die es ja eigentlich gar nicht hätten vorschlagen/anzeigen dürfen und auf dessen Sorgfallspflicht der Anbieter sich verlassen hat?
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Urheberrechtsverletzung - durch wen begangen?
25. April 2014
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Frage vom 25. April 2014 | 18:02
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 52x hilfreich)
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#1
Antwort vom 25. April 2014 | 18:29
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Der VK hätte die Urheberrechtsverletzung begangen, könnte aber eBay in Regreß nehmen, wenn diese den Eindruck erweckt haben, zur Erteilung einer Erlaubnis zur Verbreitung berechtigt gewesen zu sein (falsche Schutzrechtsberühmung).
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#2
Antwort vom 26. April 2014 | 00:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
quote:
und sich ganz einfach darauf verlassen hat, dass Ebay kein Bild auf dem ein Urheberrecht liegt, anzeigt / vorschlägt, wie liegt dann der Fall?
Bilder sind regelmäßig mit einem Urheberrecht belegt.
Unwissenheit bezüglich eines Gesetzes schützt nicht vor negativen Folgen desselben.
Von daher zieht das Argument nicht.
Regress gegen eBay wäre zumindest theoretisch möglich, praktisch könnte sich die Durschsetzung schwierirg gestalten.
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