Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob das Thema hierher gehört:
Während des Studiums wurden vor einem Jahr Skizzen von einem Studenten gestohlen. Nun ist von einer bestimmten Firma eine Porzellan-Kollektion herausgebracht worden, deren Design genau dem der gestohlenen Skizzen entspricht.
Die Person, die im starken Verdacht steht, die Skizzen entwendet zu haben, steht mit dieser Firma in Kontakt.
Welche Rechte hat nun der besagte Student auf sein Design und inwiefern sind seine Arbeiten durch die Universität geschützt?
Herzlichen Dank!
-----------------
""
Urheberrechtsverletzung im Studium?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
In welchem Zusammenhang wurden denn diese Skizzen erstellt? Ich verstehe nicht, warum die durch die Uni geschützt sein sollten. Ich glaube nicht, dass irgendeine Uni ein Interesse daran hat, die immateriellen Eigentumsrechte ihrer Studenten an Zeichnungen durchzusetzen, die sie überhaupt nicht erreicht haben.
Kann denn der Student überhaupt beweisen, dass er mal solche Zeichnungen entworfen hat? Sind die Objekte wirklich zum verwechseln ähnlich und weisen ganz spezifische Wiedererkennungsmerkmale auf? Und wurde der Diebstahl damals bei Uni oder Polizei angezeigt? Wenn das der Fall ist, kann der Student sich ja mal bei einem Rechts- oder auch Patentanwalt beraten lassen. An manchen großen Unis gibt es auch eine Erfinderberatung oder ähnliches, die vielleicht zumindest einen ersten Blick drauf werfen könnten.
Was erhofft sich denn der Student von einem rechtlichen Vorgehen? Unterlassung, Lizenzgebühren oder Verurteilung des Diebes?
Der Student kann ja auch ganz einfach mal Strafanzeige erstatten.
Genügend Anhaltspunkte für einen Straftat gibt es ja.
quote:<hr size=1 noshade>Welche Rechte hat nun der besagte Student auf sein Design <hr size=1 noshade>
Das kommt auf ganz auf sein Beweisangebot an, hier zählt nicht nur Quntität sondern auch Qualität.
quote:<hr size=1 noshade> und inwiefern sind seine Arbeiten durch die Universität geschützt? <hr size=1 noshade>
Gar nicht.
Wenn dann gibt es Schutz durch Gesetz, Rechtsprechung und Gerichte
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Während des Studiums wurden vor einem Jahr Skizzen von einem Studenten gestohlen. <hr size=1 noshade>
Dieser Fall ist klar geregelt in StGB § 242 Diebstahl:
"(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
quote:<hr size=1 noshade>Nun ist von einer bestimmten Firma eine Porzellan-Kollektion herausgebracht worden, deren Design genau dem der gestohlenen Skizzen entspricht. <hr size=1 noshade>
Ein simples Design ist erst geschützt, wenn es angemeldet ist beim dpma.de. Anders sieht es bei Werken der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2 aus.
Der Schaden, der dem Designer entstanden ist durch den Diebstahl, ist aber zu ersetzen durch den Dieb. Falls die vom Diebstahl profitierende Firma teil hatte am Diebstahl, ist sie natürlich als Mittäter oder Anstifter zu belangen. Wenn nicht, dann nicht. Ein immer inkriminiertes Hehlergut ist ein Design ja nicht!
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
quote:
Nun ist von einer bestimmten Firma eine Porzellan-Kollektion herausgebracht worden, deren Design genau dem der gestohlenen Skizzen entspricht.
Das ist per se noch kein Problem. Das Phänomen der unabhängigen Parallelschöpfung darf nicht etwa mit dem Marken- oder Patentrecht verwechselt werden. Kommen zwei Urheber unabhängig voneinander auf das gleiche Ergebnis, dürfen auch beide es verwerten. Wie leicht oder schwer es ist, bei einem zuvor nicht veröffentlichten Design zu beweisen, daß der eine vom anderen kopiert haben muß, wird man im Einzelfall schauen.
Mal ganz dumm gesagt, wie will man beweisen, was auf Skizzen drauf war, die gestohlen wurden? Der bloße Beweis, daß man selbst im Hinterzimmer genau diese Designs auch erstellt hat, spricht gerade *für* eine Parallelschöpfung.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
Urheberrechtsverletzung - heruntergeladen hat aber nicht der Anschlussinhaber, wer haftet nun dafür?2 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten