Urheberrechtsverletzung mit Schadensersatz

1. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.05.2013 18:51:25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung mit Schadensersatz

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich sollte eine Hochzeit fotografieren, bin aber am großen Tag krankheitsbedingt ausgefallen. Ich wolte dem Paar einen Ersatzfotografen senden, allerdings hatten die rasch durch eine Bekannte eine Hobbyfotografin an der Hand, die an dem Tag von 14.00 - 23.00 Uhr die Hochzeit und die Feier begleitet hat. Sie hat dabei über 600 Bilder gemacht und 3 DVD´s erstellt. Das Brautpaar musste bei ihr keinen Vertrag oder sonst irgendeine schriftliche Erklärung unterzeichnen.
Das Brautpaar hat wohl die Hobbyfotografin gefragt, ob diese auch Danksgungen erstellen würde. Das verneinte die Fotografin allerdings. Das Brautpaar hat daraufhin gefragt, ob sie mit den aufgenommenen Bildern den zu mir kommen könnten (Kleingewerbe) kommen könnten um Danksagungen erstellen zu lassen. Damit war die Fotografin einverstanden.
Ich habe darauf hin eine Danksagungskarte erstellt, in der ich vier Bilder aus den 600 gewählt habe. Diese habe ich dann noch ein wenig bearbeitet und die Danksagung dann mit Text erstellt. Diese Danksagung hatte ich auch auf meiner Homepage ausgestellt.
Nun, nach über einem Jahr erhalte ich Post von Anwalt, das sie die Fotografin anwaltlich vertreten würden und ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll, die Bilder von meiner HP entfernen möchte und der Fotografin mitteilen soll, wie hoch mein Honorar für die geleistete Arbeit gewesen wäre. Zusätzlich dazu soll ich ihr 800,- € zahlen und natürlich die Anwaltskosten erstatten.
Ich habe darauf hin das damalige Brautpaar nochmals angerufen die mir beide erneut versicherten, dass die Gestaltung der Danksagungskarten über mich mit der Fotografin abgesprochen gewesen wäre und das diese wohl nie eine Rechnung oder einen Vertrag aufgestellt hätte. Ihrer Meinung nach hat sie die Fotos wohl so erstellt (allerdings eine Aufwandsentschädigung erhalten). Den beiden war wohl auch nicht bekannt, dass sie das offiziell machte.
Wie soll ich mich nun verhalten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Die Fotografin hat die Genehmigung erteilt, das die Fotos für die Danksagung verwendet wurden.


Die Fotografin hat keine Genehmigung erteilt, das die Fotos von Dritten zur Förderung der geschäftlichen/gewerblichen Tätigkeit der Dritten (Werbung) verwendet werden.
Noch dazu vermutlich ohne Nennung der Urheberschaft?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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