Urheberrechtsverletzung oder eigenes Werk?

2. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
JKuhr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung oder eigenes Werk?

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach langer Recherche konnte ich im Internet zu folgendem keine eindeutige Antwort finden:

Angenommen ein Künstler nimmt ein Poster einer sehr bekannten Filmreihe als Vorlage für ein Werk. Das Werk besteht daraus, dass die Vorlage aus Spielsteinen 2-Dimensional nachgebaut wird.

Das Bild muss aufgrund der Größe der Spielsteinen natürlich stark vereinfacht werden, wird aber trotzdem eindeutig zu erkennen sein.

Dabei liegt bei der Veröffentlichung jedoch nicht das entgültige Werk im Fokus, sondern vielmehr der Entstehungsprozess, welches als Video auf einer entsprechenden Plattform im Internet hochgeladen wird.

Dazu ergeben sich folgende Fragen:

Verletz ich damit Urheberrechte oder gilt das ganze schon als eigenständiges Werk?

Gibt es Richtlinien, die besagen ab wann die Kriterien für ein eigenständiges Werk erfüllt sind?

Fals dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann ich real mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen? Immerhin gibt es zu dieser und diverser Filmreien zahlreiche sog. "Fanarts", welche anscheinend ohne Konsequenzen für den Betreiber im Internet zu finden sind?

Dürfte ich den Namen der Filmreihe und Spielsteine in der Bezeichnung des Videos benutzen?

Und letzteres rein aus Interesse: Fals es eine Urheberrechtsverletzung darstellt: gibt es einen Kathalog, in dem eine Liste der möglichen und zu erwartenden Strafen gelistet ist?

Ich bedanke mich vielmals im voraus,

mfg,
JKuhr

-- Editiert JKuhr am 02.04.2014 14:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Immerhin gibt es zu dieser und diverser Filmreien zahlreiche sog. "Fanarts", welche anscheinend ohne Konsequenzen für den Betreiber im Internet zu finden sind? <hr size=1 noshade>


Nur weil (noch) nicht jeder verfolgt wird, ist das kein Freibrief.

quote:<hr size=1 noshade>gibt es einen Kathalog, in dem eine Liste der möglichen und zu erwartenden Strafen gelistet ist? <hr size=1 noshade>


§106-111a UrhG .

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)


Urheberrechtlich sehe ich eher keine Probleme, da hier ein neues Werk geschaffen wird (und nicht ein bestehendes kopiert).

Problematisch könnte vielmehr das Markenrecht werden. Bei Fimreihen (oder auch schon Einzelfilmen) ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Titel des Film bzw. der Reihe gleichzeitig auch als Marke angemeldet ist.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JKuhr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Sofern ich das richtig verstanden habe, besteht kein Problem darin das Spielstein-Video zu drehen und zu veröffentlichen, jedoch darin, die Namen der Spielsteine und des Filmes in der Videobezeichnung zu nennen?

Ich hätte jetzt von meinem Bauchgefühl her gesagt, dass das genauso das Urheberrecht verletzt, wie das Abmalen des Bildes. Worin seht Ihr den Unterschied ob beispielsweise Acryl auf Holz gepinselt wird (welches eine Urheberrechtsverletzung wäre ) oder Spielsteine auf Holz gelegt werden (welches anscheinend keins ist)?
Einfach nur darin, dass die Spielsteine niemals den echtheitsgrad des Originals erreichen könnten und aufgrund ihrer (viereckigen) Geometrie das Bild dem Medium angepasst werden muss?

Vielen Dank im voraus für folgende Antworten!

JKuhr

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
dass der Titel des Film bzw. der Reihe gleichzeitig auch als Marke angemeldet ist


Was der TE vorhat, ist ja offenbar kein Filmwerk ("ein Poster [...] aus Spielsteinen 2-Dimensional nachgebaut "). Solange also keine Marke für den Schutzbereich des neuen Werkes besteht, sehe ich keine markenrechtliche Handhabe (abgesehen davon, daß es auch an der Handlung im geschäftlichen Verkehr fehlen dürfte, wenn das Werk nicht verkauft, sondern nur ausgestellt wird).

quote:
Ich hätte jetzt von meinem Bauchgefühl her gesagt, dass das genauso das Urheberrecht verletzt, wie das Abmalen des Bildes.


Nein, im Gegensatz zum sklavischen Abmalen (also quasi einer 1:1 Kopie durch die "Kopiermaschine Mensch") wird ja ein eigenes Werk erschaffen - genau so als wenn ich aus der Mona Lisa ein kubistisches Gemälde mache oder das Empire State Buildung aus Streichhölzern nachbaue.

Anders sähe es ggfs. nur aus, wenn dein Werk wirklich nicht vom Original zu unterscheiden ist (also etwa ein Gemälde aus Legosteinen so nachgebaut wird, daß es aus einigem Abstand exakt wie das Original aussieht).

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