Urheberschat durch Website beweisen?

10. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
winggundam
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberschat durch Website beweisen?

Hi, wenn ich mein Artwork auf eine Homepage hochlade, genügt dies im Streitfall als hinreichender Beweis meiner Urheberschaft?

Nicht, dass man mir dann vorwirft, die Website im Nachhinein hochgeladen zu haben oder so.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
genügt dies im Streitfall als hinreichender Beweis meiner Urheberschaft


Jein.

Zum einen könnte es allenfalls ein Anscheinsbeweis dafür sein, daß ein Dritter nicht Urheber sein kann, wenn dieser keine frühere Nutzung nachweisen kann. (Natürlich könnte er trotzdem der Urheber sein, er kann es nur ggfs. nicht beweisen.)

Eigene Urheberschaft beweist das selbst noch nicht (du könntest es ja auch irgendwo heruntergeladen bzw. anderweitig dir verschafft haben).

Außerdem ist die Frage, wie man gerichtsfest beweist, *wann* man etwas hochgeladen hat. Wayback Machine vielleicht, aber die ist auch nicht 100% verläßlich.

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#2
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hi, wenn ich mein Artwork auf eine Homepage hochlade, genügt dies im Streitfall als hinreichender Beweis meiner Urheberschaft? <hr size=1 noshade>


Das dürfte ausreichen. Es empfiehlt sich zudem eine Urheberbezeichnung anzubringen, da dann möglicherweise die Vermutungsregelung des § 10 Abs. 1 UrhG zu Deinen Gunsten greift.

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"Iudex non calculat!"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
wenn ich mein Artwork auf eine Homepage hochlade, genügt dies im Streitfall als hinreichender Beweis meiner Urheberschaft?

Wenn der gegnerische Anwalt gut ist: Nein.

Dazu wäre ein substantierter Vortrag notwendig der unter anderem auch den detaillierten Entstehungsweg des Werkes umfasst.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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