Veredeln von Musikinstrumenten

9. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519561-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Veredeln von Musikinstrumenten

Hallo, ich bin Musikinstrumentenmacher und würde gerne neue Musikinstrumente einkaufen und dann in meiner Werkstatt modifizieren (veredeln). Dann möchte ich diese Instrumente verkaufen und meinem Markennamen. Allerdings möchte ich drauf hinweisen, wer der Originalhersteller ist und dieses auch auf dem Instrument anzeigen. Muss ich dafür eine Genehmigung vom Originalhersteller haben? Das ist irgendwie ähnlich wie bei den Autoveredler (Brabus, AMG ....). Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Muss ich dafür eine Genehmigung vom Originalhersteller haben?


selbstverständlich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Allerdings möchte ich drauf hinweisen, wer der Originalhersteller ist und dieses auch auf dem Instrument anzeigen.
Das dürfte das Problem sein. Warum lässt du das nicht?

Stefan

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#3
 Von 
fb519561-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber dann muss ich den Hersteller Namen entfernen und ich bin mir nicht sicher ob das erlaubt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das ist erlaubt. (Ansonsten dürfte ich auch keine Ware mehr verkaufen, bei der der Herstellername nicht mehr lesbar ist. Es gibt auch Ware, auf der steht der Herstellername gar nicht erst drauf. Etc.)

Nur umgekehrt: Drauflassen und verkaufen kann (muß nicht) markenrechtlich problematisch sein.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb519561-74):
Allerdings möchte ich drauf hinweisen, wer der Originalhersteller ist und dieses auch auf dem Instrument anzeigen. Muss ich dafür eine Genehmigung vom Originalhersteller haben?

Das kann man nicht pauschal beantworten, es kommt immer ganz darauf an, wie und in welchem Zusammenhang.

Die rein beschreibende Nutzung einer geschützten Marke braucht keine Erlaubnis des Markeninhabers, insofern wird der Hinweis "Getunte Stradivari XYZ" meist zulässig sein, das Markenzeichen des Herstellers auf dem Instrument zu lassen könnte dagegen als Nutzung einer fremden Marke im Geschäftsverkehr angesehen werden.

In so einem Fall kommt es wirklich auf die Details des Einzelfalles an, es lohnt sich, die Sache ganz konkret mit einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu prüfen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von fb519561-74):
ich [möchte veränderte ] Marken-Instrumente verkaufen und meinem Markennamen. Allerdings möchte ich drauf hinweisen, wer der Originalhersteller ist und dieses auch auf dem Instrument anzeigen. Muss ich dafür eine Genehmigung vom Originalhersteller haben?!


In seiner Entscheidung "umgefärbte Levis 501-Jeans" meinte der BGH:

"Die Beklagte vertrieb im Frühjahr 1992 in ihrem Einzelhandelsgeschäft in S. von Levis hergestellte "Levi' s 501"-Jeans, die ... - ohne Zustimmung von Levis - chlorgebleicht, neu eingefärbt und teilweise zu Shorts verkürzt worden waren. Die Jeans waren unverändert mit den Levis-Warenzeichen auf Gesäßtasche, Knöpfen und Nieten versehen. Im Ladenlokal der Beklagten befand sich in unmittelbarer Nähe zu den angebotenen Hosen ein Schild mit dem Hinweis:

"Used Levi' s 501 original USA... diese Second-Hand-Jeans wurde nicht von der Fa. Levi Strauss eingefärbt. "

(...)

Der von der Beklagten an den Verkaufsständen angebrachte Hinweis, daß die Jeans nicht von Levis eingefärbt wurden, steht der Feststellung des rechtswidrigen Gebrauchs der Marke der Klägerin nicht entgegen.

Gelangt eine veränderte Markenware zum Verkauf, bedarf es eindeutiger, auf der Ware selbst angebrachter Hinweise über deren Veränderung durch Dritte, um die Vorstellung des Verkehrs zu beseitigen, die Ware sei (auch) in ihrer derzeitigen Beschaffenheit dem Markenberechtigten zuzurechnen. Solche Hinweise müssen so gestaltet sein, daß der Verkehr mit der auf der Ware angebrachten Marke nicht mehr die Herkunftsvorstellung im zeichenrechtlichen Sinne verbindet, sondern die Gewißheit gewinnt, daß die Ware nur in ihrem ursprünglichen Zustand vom Markeninhaber stammt."

---> Die Weiterbenutzung von Markenzeichen auf veränderten Markenwaren schient zulässig zu sein, sofern auf der Ware genügend deutlich gemacht wird, daß nicht (mehr) der Markeninhaber für den Zustand der Ware verantwortlich ist.

Zitat:
ich möchte drauf hinweisen, wer der Originalhersteller ist und dieses auch auf dem Instrument anzeigen. Muss ich dafür eine Genehmigung vom Originalhersteller haben?!


Dem Levis-Umfärber wurde das Weiterbenutzen von Original-Markenzeichen bei (über-)deutlichem, auf der Ware angebrachtem Hinweis auf die Umfärbung durch den Weiterverkäufer zustimmungsfrei erlaubt. Ob dies bedeutet, daß beim Weiterverkauf veränderter Markenwaren die Original-Markenzeichen ( auf der Ware und/oder in der Werbung ) hinzugefügt/benutzt werden dürfen, erscheint unklar.

Der Europäische Gerichtshof urteilte, daß beim Weiterverkauf von Fußball-Fanschals trotz eines Hinweises nur am Verkaufsstand, daß die Schals mit den als Markenzeichen geschützten Vereins-Symbolen nicht vom Verein stammen, die Markenrechte des F.C. Arsenal London verletzt werden.

RK

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