Verkauf von selbst erstellten Artikeln durch DRITTE bei Ebay

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bach200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von selbst erstellten Artikeln durch DRITTE bei Ebay

Hallo,

wir sind ein "Gaming Clan" und haben für UNS SELBST verschiedene Kleidungsstücke personalisieren und anfertigen lassen.

Z.B. T-Shirts, Pullis, Jacken, Schals, Mützen, Lanyards usw.

Auf diesen "Gegenständen" ist jeweils unser "Clan" Name und manchmal noch etwas zusätzliches abgedruckt.

Nun haben wir bemerkt das UNSERE Sachen bei Ebay als Neuware von einem Händler verkauft werden!

Wir habe die Sachen alle über verschiedene Firmen produzieren lassen. Der besagte Anbieter ist aber keiner der Hersteller, allem Anschein nach.

Auf Emails von uns wurde bisher nicht reagiert.

Nun die Frage was wir machen können, bzw. ob der Händler das rechtlich überhaupt darf?

Wie gesagt wir sind ein "Gaming Clan" mit unserem eigenen Namen sowie "Logo"(Textbasiert). Natürlich sind wir kein eingetragener Verein oder Ähnliches bzw. haben natürlich auch keine Marken oder ähnliches angemeldet, da wir dies ja nicht gewerblich betreiben sondern nur als Hobby.

Also nun an Ebay wenden? Oder an einen Anwalt?

Vielen Dank für eine Hilfestellung hierzu!

Mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Als erstes prüfen, ob man einem der Hersteller, bei denen man hat produzieren lassen, ein Nutzungsrecht durch die Beauftragung gegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bach200
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also explizit wurde dies sicher nicht erteilt. Auch bin ich mir keiner Klausel bewusst die dies beinhaltet.

Ist die Erteilung eines Nutzungsrechtes bei solchen Bestellungen "normal"?
Ich habe bisher tatsächlich bei den Bestellungen bei unterschiedlichen Anbietern noch nirgends einen Hinweis darauf entdeckt.

Wenn dies also nicht erteilt wurde, was kann ich nun tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Normal ist es sicherlich nicht, wäre aber auch nicht äußerst ungewöhnlich, falls es tatsächlich so wäre.

Zitat (von Bach200):
Wenn dies also nicht erteilt wurde, was kann ich nun tun?


Zitat (von Bach200):
Oder an einen Anwalt?


Allein hast Du keine Chance.
Du solltest Dir aber vorab darüber bewusst sein, dass es erstmal DEIN Geld kostet, bevor Du [i]eventuell[i] etwas zurück bekommen würdest.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Habt Ihr euren "Clan-Namen" und Euer Logo als Marke eintragen lassen?
Falls nicht, sehe ich keine Chance irgendjemandem die Nutzung zu verbieten.

Wie habt Ihr Euer textbasiertes Logo erstellt? Bei einigen Anbietern die personalisierte Gegenstände wie T-Shirts, Tassen, Lanyards etc. anbieten kann man seine Entwürfe auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Idee der Anbieter dahinter ist es neue Motive und lustige T-Shirt Sprüche nicht selbst entwerfen oder einkaufen zu müssen sondern durch die User selbst entwerfen zu lassen. Es gibt bestimmt auch Anbieter die sich die Rechte an den Motiven sichern wenn Ihr beispielsweise den Online-Motivdesigner des Herstellers benutzt und euer Logo darin erstellt habt.

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