Verlag möchte Foto von mir drucken / Bezahlung?

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
TineWillsWissen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlag möchte Foto von mir drucken / Bezahlung?

Ein Verlag möchte für ein Buch ein Foto, dass ich von einer Situation machte veröffentlichen.
Das Buch ist eine humorvolle Zusammenstellung von ebensolchen Situationen.
Zum Hinweis: Es ist nicht mein Buch.

Heute bekam ich ein Schreiben und man bot mir für diese Veröffentlichung 5 Exemplare dieses Buches als "Bezahlung" an.
Das erscheint mir als recht wenig, wenn ich bedenke, dass der Verlag mit dem Foto u.a. auch Werbung machen kann.

Kann man Geld statt der Exemplare verlangen bzw. anfragen?
Und wenn ja, wieviel?


Lieben Dank für die Antworten!![color=black][/color]

-- Editiert am 17.02.2010 10:42

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Kann man Geld statt der Exemplare verlangen


Du kannst auch die Hand der Tochter des Verlegers verlangen. Es ist ein freies Land und ein freier Markt; wenn du die Rechte an deinem Bild verkaufen willst, entscheidest du allein, was dir das wert ist. Und der Verlag, ob er es zu dem Preis nehmen will oder es läßt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TineWillsWissen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Es ist ein freies Land und ein freier Markt; wenn du die Rechte an deinem Bild verkaufen willst, entscheidest du allein, was dir das wert ist. Und der Verlag, ob er es zu dem Preis nehmen will oder es läßt."


..diesen Gedanken machte ich mir auch schon; man möchte Summe X und im schlimmsten Fall wird abgelehnt. Nicht nur der Preis sondern auch das Interesse an der Veröffentlichung.
Und dann wieder auf "Okay, 5 Exemplare sind ok. Vergessen sie das Geld" zurückkommen, das ist auch schlichtweg doof.

Aber vielleicht gibt es hier User, die so ein Anliegenheit bereits hatten und/oder juristisch wertvolle Tipps haben.. :)

-- Editiert am 17.02.2010 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
und/oder juristisch wertvolle Tipps haben


Weil das nicht im mindesten eine juristische Frage ist: wohl kaum.

Und ohne mindestens zu wissen,

1. wie besonders dein Foto ist und
2. wie groß die Auflage ist und
3. wie hoch der Preis pro Buch ist und
4. wie wichtig dem Verlag gerade dein Bild ist,

wird dir auch niemand sonst nur annähernd sagen können, ob 50 EUR oder 15,000 EUR ein angemessener Gegenwert für dein Bild sind.

Genau so gut könntest du hier fragen, ob 3000 EUR für deinen Golf IV ein guter Preis sind. :P

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

Guten Tag,

"juristisch wertvolle Tipps" kann man hier wohl kaum geben.
Sollte es keine Einigung geben, wird der Verlag dieses Werk nicht (legal) in diesem Buch publizieren können.

Für die Einschätzung einer angemessenen Lizenz-Vergütung könnte man sich an der MFM-Liste orientieren.
Ausserdem kann man die Nennung des Urhebers bestehen( § 13 UrhG ) und unter dieser Bedingung die Nutzungsrechte einräumen. Grade für Fotographen kann dieses u.U. gute Werbung bedeuten.


Ich würde dem Verlag erstmal schreiben, dass man für die fünf Bücher keine Verwendung hat, daher bitte ein Geldbetrag geboten werden solle.

Man könnte aber zumindest vermuten, dass der Verlag unzählige ähnliche Bilder zur Auswahl hat und aus diesen selektiert, womit sich die Verhandlungsbereitschaft in Grenzen halten dürfte.


Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TineWillsWissen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an Sebastian Triebenbacher für die Infos bezügl. MFM-Liste und § 13 UrhG .
Auf Soetwas wollte ich hinaus, da ich annahm, dass es Richtlinien oder Gesetze für solche Fälle geben müsste.
Also doch "juristisch wertvoll".

Dass mir hier niemand eine exakte Summe X nennen kann, war auch mir Neuling klar und dass diverse Faktoren für eine etwaige Summe X entscheidend sind, das ist auch einleuchtend.
Aber ohne meinen persönl. Fall komplett darzulegen, hoffte ich auf ein Grundgerüst an Tipp wie von Herrn Triebenbacher.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen