Verletzung Urheberrecht? Wenn ja, was tun?

12. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
crossbody
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 36x hilfreich)
Verletzung Urheberrecht? Wenn ja, was tun?

Hallo,

ich habe eine Tanzaufnahme von meinem Tanzpartner und mir gemacht und diesen Clip bei myvideo und youtube hochgeladen. Das Video habe ich bei myvideo nun nochmal entdeckt und zwar sogar mit dem Titel, den ich bei youtube vergeben habe. Ich habe für dasselbe Video auf beiden Portalen jedoch unterschiedliche Titel vergeben - daher meine Anmerkung. Ich weiß, daß es mittlerweile eine Software gibt, um Videos von youtube runterzuladen. Soviel dazu, aber diese Person veröffentlicht dieses und auch viele andere , die ich bei youtube schon kenne, unter ihrem Namen. Ich habe den Support von myvideo und diese Person selber angeschrieben. Bisher habe ich nichts gehört.

Frage: Handelt es sich hier um eine Verletzung des Urheberrechts? Welche Möglichkeiten habe ich nun?
Nächste Frage: Wäre eine solche Sache etwas, was durch den Beratungsgutschein, den man aufgrund geringen Einkommens erhalten kann, abgedeckt ist?
Nächste Frage: Welches Rechtsgebiet wird hier genau berührt? Zivilrecht? Internetrecht?

Die Sache ist ganz eindeutig und klar. Ich möchte diese Person dazu bringen, daß sie mein Video wieder runternimmt und sonst sie ggf. zur Kasse bitten. Die Sache ist nur die, dass ich mir keine Anwaltskosten leisten kann momentan. Daher die Frage nach dem Beratungsgutschein.


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Handelt es sich hier um eine Verletzung des Urheberrechts?


Ja.

quote:
Welches Rechtsgebiet wird hier genau berührt?


Urheberrecht.

quote:
sonst sie ggf. zur Kasse bitten


Dafür müßte man dann ja erst mal bestimmen, welche Lizenzkosten für dein Video normalerweise angefallen wären.

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#2
 Von 
crossbody
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 36x hilfreich)

Wie ermittelt man die Lizenzgebühren?
Und weiß jemand, ob diese Sache sich über einen Beratungsgutschein abwickeln lässt?
Es gab bisher weder vom Support der Internetseite noch von der Nutzerin selber eine Antwort.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na das könnte auch nix werden.

Betreiber der Webseite veröffentlicht das ihm zur Veröffentlichung freigegebene Video . Na genau das hatte man dem erlaubt.

Da Probelm ist eh herauszufinden bei wem man den Anspruch hätte, das macht auch der Anwalt nicht.

quote:
Wie ermittelt man die Lizenzgebühren?

Was würde denn so eine Lizenz bei dir normalerweise kosten ? Da du den Video eh kostenfrei veröffentlichst ......

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
crossbody
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 36x hilfreich)

weíß jemand, ob man für diesen sachverhalt einen beratungsgutschein für geringverdiener erhalten würde? wenn ich das richtig weiß, will die ausstellende stelle (amtsgericht) ganz genau wissen, wofür man ihn benötigt.
und würden sie diesen sachverhalt wohl überhaupt akzeptieren?

myvideo meldete sich und wollte von mir einen beweis aber habe noch keine rückmeldung auf meine fragen erhalten. ich fragte sie was sie denn für einen beweis wollten. die originaldatei ist zu groß zum verschicken. ein foto von mir und meinem partner? bzw. kann man in den anderen videos dort sehen, dass dieselbe frau -nämlich ich- zu sehen ist.
bin nun gespannt wie ich es also beweisen soll...........

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
wenn ich das richtig weiß, will die ausstellende stelle (amtsgericht) ganz genau wissen, wofür man ihn benötigt.

Korrekt.



quote:
und würden sie diesen sachverhalt wohl überhaupt akzeptieren

Fragen / beantragen ist kostenlos.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#7
 Von 
crossbody
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 36x hilfreich)

myvideo meldet sich nicht..........
hat jemand ne ahnung welchen beweis ich erbringen soll? habe ja weiter oben schon möglichkeiten aufgezählt aber was ist wohl ein akzeptabler beweis?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Ich würde denen die Links zu den Videos schicken und einen Scan von dem Foto an die E-Mail anhängen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Da du auf dem Video zu sehen bist kannst du die Aufnahme ja nicht gemacht haben. Ich denke mal ne eid. stattliche Versicherung des Kameramanns wäre doch ein Beweis.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#10
 Von 
crossbody
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 36x hilfreich)

das handy habe ich aufgestellt immer irgendwie provisorisch. war es also indirekt selber.......
myvideo meldet sich nicht. was soll ich tun????

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Abwarten.
Die haben keine 24h-Antwort-Garantie.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wenn man nicht bekommt was man möchte muss man klagen !

Oft reicht ein einschreiben Rückschein mit Frist und Klagandohung. Oder einer beigefügten Unterlassungserklärung mit der Bitte um Abgabe

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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