Verletzung der Bildrechte international

17. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kimba13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verletzung der Bildrechte international

Im Oktober 2012 wurde ein Buch von einem deutschen Verlag sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Der Autor ist Amerikaner - ich bin Deutsche.

Ich habe an der Entstehung des Buches mitgewirkt und später dann den englischen Originaltext nach Fertigstellung in deutsche übersetzt. Auf den Rückseiten beider Ausgaben ist ein Foto des Autors, dass ich gemacht habe, allerdings mit der Kamera des Autors. Es gibt im Buch selbst noch weitere Bilder, die von mir gemacht wurden, da dürfte es aber sehr schwierig werden mit der Nachweisbarkeit...

Habe ich trotzdem die Urheberrechte an dem Bild?

In der deutschen Ausgabe des Buches steht mein Name unter dem Bild des Autors (unter den anderen nicht) - in der englischen Ausgabe steht meine Name unter keinem Bild - auch nicht unter dem Foto des Autors auf dem Buchrücken. Nun habe ich festgestellt, dass dieses Foto in den USA mehrfach in Zeitungsartikeln bzw. Veranstaltungsankündigungen (deutsche Institute in den USA) auftaucht - ohne, dass mein Name dort steht. Es liegt weder eine mündliche, noch eine schriftliche Einverständniserklärung meinerseits vor, auch keine Anfrage des Autors diesbezüglich. Bezahlt worden bin ich natürlich auch nicht. Der Autor bezeichnet sich selbst als Fotograf und wird auch in den Medien so dargestellt.

Kann ich da schon Vorsatz unterstellen?

Wenn ich klagen möchte - verklage ich den Autor - oder den Verlag bzw. die Zeitung etc.?

Ist das überhaupt ein Fall für die deutsche Justiz?



-- Editiert Kimba13 am 17.04.2013 17:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119327 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:
Habe ich trotzdem die Urheberrechte an dem Bild?

Wenn Du das beweisen kannst ...

Zumindest für das Bild des Autors wäre das wohl möglich.


Aber für die anderen Bilder ... ???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

ich vermute, dass du nicht nachweisen kannst, dass die Bilder von dir gemacht wurden.
Ein oft sehr guter Beweis sind nämlich die unbearbeiteten Originalbilder, aber die hast du wohl auch nicht, war ja nicht deine Kamera.

Was ist eigentlich dein Ziel?
Geld? Dein Name unter dem Bild? Oder die weitere Verwendung verhindern?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kimba13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@Stefan:

Das Original habe ich nicht - wie Du bereits festgestellt hast, war es ja nicht meine Kamera. Allerdings steht in der deutschen Ausgabe unter dem Bild mein Name - eventuell würde das als Beweis ausreichen (?)

Ich will einerseits, dass mein Name unter dem Bild steht und das es so nicht weiter verwendet wird und ich will eine finanzielle Entschädigung oder dass die englische Ausgabe so nicht weiter verkauft wird. Das Bild hängt inzwischen auch in einer öffentlichen Ausstellung.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

quote:
Allerdings steht in der deutschen Ausgabe unter dem Bild mein Name - eventuell würde das als Beweis ausreichen (?)
Ja, das würde ich auch so sehen (incl. dem Fragezeichen).

Leider weiß ich auch nicht weiter. Insbesondere mit internationalem Recht kenne ich mich nicht aus, ich kann noch nicht einmal sicher sagen, wo man da klagen müsste (vermutlich aber am Sitz des Verlags).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

quote:
Allerdings steht in der deutschen Ausgabe unter dem Bild mein Name - eventuell würde das als Beweis ausreichen (?)
Ja, das würde ich auch so sehen (incl. dem Fragezeichen).

Leider weiß ich auch nicht weiter. Insbesondere mit internationalem Recht kenne ich mich nicht aus, ich kann noch nicht einmal sicher sagen, wo man da klagen müsste (vermutlich aber am Sitz des Verlags).

Stefan

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