Hallo liebes Forum,
mein Freund wohnt im Studierendenwohnheim. Dort ist es nicht gestattet die Flachdächer zu betreten. Ein auf instagram öffentlich geteiltes Foto zeigt ihn und eine weitere Person auf eben diesem Dach. Das Studierendenwerk hat ihm nun aufgrunddessen eine Abmahnung geschickt. War es dabei rechtlich erlaubt, dass besagtes Foto heruntergeladen, gespeichert und innerhalb des Werks und zu meinem Freund per email und ausgedruckt verschickt wurde? Werden hierbei Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht der ebenfalls abgebildeten Person verletzt? Diese besitzt das Urheberrecht und ist darauf klar zu erkennen. Durch diesen Datenmissbrauch wurde diese Person insoweit verletzt, dass sie durch die resultierte Abmahnung in eine zwischenmenschlich ungünstigen Position befindet, da sie "Schuld" an der Sache ist.
Vielen Dank für Eure Einschätzung und Meinung und beste Grüße!
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verwendung von Foto?
28. August 2019
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Frage vom 28. August 2019 | 13:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verwendung von Foto?
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 28. August 2019 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120101 Beiträge, 39830x hilfreich)
Wenn "berechtigtes Interesse" vorliegt (z.B. Dokumentation von rechtswidrigem Verhalten) dann dürfen die Sachen auch ohne Erlaubnis der Rechteinhaber genutzt werden.
Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und DSGVO sind kein Täterschutz.
Auf dem Weg wird man die Abmahmung also nicht weg bekommen.
Zitatda sie "Schuld" an der Sache ist. :
Nö, ist sie nicht.
#2
Antwort vom 28. August 2019 | 14:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWenn "berechtigtes Interesse" vorliegt (z.B. Dokumentation von rechtswidrigem Verhalten) dann dürfen die Sachen auch ohne Erlaubnis der Rechteinhaber genutzt werden. :
Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und DSGVO sind kein Täterschutz.
Auf dem Weg wird man die Abmahmung also nicht weg bekommen.
Sorry, im Beitrag wurde nicht klar, dass es nicht darum geht die Abmahnung weg zu bekommen. Die ist legitim. Es geht mehr darum die Persönlichkeitsrechte der nicht beteiligten Person zu schützen und wie sehr sie darauf Anspruch hat, dass zum einen die Bilder von den Servern des Studierendenwerks gelöscht werden und zum anderen Auskunft zu erlangen wer das Bild heruntergeladen hat und an wenn es alles verschickt wurde.
Trotzdem danke für die Antwort! =)
Zitatda sie "Schuld" an der Sache ist. :
Nö, ist sie nicht.
Emotional gesehen wurde ein Grund für eine gewisse Problematik zwischen den beiden Personen geschaffen, auch wenn sie rechtlich gesehen natürlich nicht schuld ist.
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#3
Antwort vom 28. August 2019 | 14:27
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Und diese Problematik hat doch alleine dein Freund geschaffen, i9ndem er eine rechtswiedrige Tat begangen hat!Zitat:Emotional gesehen wurde ein Grund für eine gewisse Problematik zwischen den beiden Personen geschaffen
Hat dein Freund nicht gelernt, zu seinen Taten zu stehen, so wie man es ihm sicherlich als Kind beigebracht hat?
#4
Antwort vom 28. August 2019 | 14:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHallo :
Und diese Problematik hat doch alleine dein Freund geschaffen, i9ndem er eine rechtswiedrige Tat begangen hat!Zitat:Emotional gesehen wurde ein Grund für eine gewisse Problematik zwischen den beiden Personen geschaffen
Hat dein Freund nicht gelernt, zu seinen Taten zu stehen, so wie man es ihm sicherlich als Kind beigebracht hat?
Doch sicherlich. Aber es ändert trotzdem nichts daran, dass die zweite Person sich schlecht fühlt.
#5
Antwort vom 28. August 2019 | 17:18
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:Werden hierbei Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht der ebenfalls abgebildeten Person verletzt? Diese besitzt das Urheberrecht und ist darauf klar zu erkennen.
Das Urheberrecht an einem Foto hat immer der Fotograf. Der kann im beschriebenen Fall nicht mit der abgebildeten Person identisch sein...
#6
Antwort vom 28. August 2019 | 18:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120101 Beiträge, 39830x hilfreich)
Da würde ich mal als erstes eine Auskunft nach DSGVO verlangen.
Je nach Antwort müsste man dann über geeignetes Vorgehen diskutieren.
#7
Antwort vom 28. August 2019 | 18:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, wie die abgebildete Person zugleich diejenige mit Urheberrecht sein kann. Die einfachste Erklärung wäre ein Selfie, wo also der Fotograf und die abgebildete Person identisch sind.....Zitat:Zitat:Werden hierbei Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht der ebenfalls abgebildeten Person verletzt? Diese besitzt das Urheberrecht und ist darauf klar zu erkennen.
Das Urheberrecht an einem Foto hat immer der Fotograf. Der kann im beschriebenen Fall nicht mit der abgebildeten Person identisch sein...
Desweitern kann das Bild per Selbstauslöser, oder Bluetooth, oder Sprachauslöser aufgenommen worden sein.
Auch hat NICHT immer der Fotograf das Urheberrecht, wie zum Beispiel wenn das Bild von einer anderen Person instruiert wurde und dem Fotografen klare Hinweise gegeben werden wie er letztendlich nur noch abdrücken muss.
Abgesehen davon, kann jeder sein Urheberrecht auch an eine andere Person weitergeben oder verkaufen.
Deine Antwort war also doppelt falsch und extrem wenig hilfreich. Bitte recherchiere doch das nächste mal vorher einwenig.
Alle Fakten und die einzige Frage, ob die abgebildete Person ihre Persönlichkeitsrechte einfordern kann, indem ihr offengelegt wird, wer an das BIld gekommen ist und an wen es alles weitergereicht wurde und ob sie verlangen kann, dass die Bilder auf den PCs gelöscht werden, sind klar definiert.
Es ist sehr schade, dass bis jetzt nicht eine Antwort auf diese wesentliche Frage kam. Stattdessen wird nur drumherum diskutiert.
#8
Antwort vom 28. August 2019 | 19:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für diesen Tipp! Das war tatsächlich sehr hilfreich und zielführend =)ZitatDa würde ich mal als erstes eine Auskunft nach DSGVO verlangen. :
Je nach Antwort müsste man dann über geeignetes Vorgehen diskutieren.
Und jetzt?
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