Veröffentlichung eines DDR-Gerichtsurteils von 1952 erlaubt?

2. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Klingone77
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Veröffentlichung eines DDR-Gerichtsurteils von 1952 erlaubt?

Hallo Forum,

wir haben eine Dauerausstellung bei uns und würden gerne auch ein Gerichtsurteil aus der DDR-Zeit von 1952 mit ausstellen, das ein Bekannter vor Jahren aus dem Altpapiercontainer gezogen hat. Wahrscheinlich hatte unsere Gemeide es damals weggeworfen. Das Urteil gibt es wohl nirgendwo anders mehr, wo man sich eine Genehmigung zur Veröffentlichung hätte holen können. Dürfen wir es ausstellen?

Im Urteil wurde ein Bauer im Dorf aufgrund eines einzigen Satzes zu 9 Jahren Zuchthaus verurteilt und sein gesamter Besitz wurde eingezogen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

Zitat (von Klingone77):
Dürfen wir es ausstellen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Klingone77):
wir haben eine Dauerausstellung bei uns

Wer konkret ist "uns"?



Zitat (von Klingone77):
Das Urteil gibt es wohl nirgendwo anders mehr, wo man sich eine Genehmigung zur Veröffentlichung hätte holen können.

Wie meinen?
Die BRD ist noch existent ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Klingone77
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind der private Eigentümer des Grundstückes, wo sich die Ausstellung befindet und eine Chronistin, die die Ausstellung gestaltet. Die Ausstellung soll auf Nachfrage von Interessierten und bei dorfgeschichtlichen Veranstaltungen jedem zugänglich sein.

Das Urteil wurde im Landeshauptarchiv angefragt, war dort aber nicht vorhanden.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Klingone77):
das ein Bekannter vor Jahren aus dem Altpapiercontainer gezogen hat. Wahrscheinlich hatte unsere Gemeide es damals weggeworfen.
Da geht noch viel mehr zu fragen:
-Wie kam eine Person X dazu, aus Containern, die zum Gemeindeamt bzw. Bürgermeister gehören, irgendwelche Papiere zu fischen?
- Wie kam eine Gemeinde dazu, ungeschredderte Akten ins übliche Altpapier zu entsorgen?
- Warum kam die Chronistin nicht auf die Idee, bei Stellen nachzufragen, die sich ausschließlich mit der Aufarbeitung von Recht/Unrecht in der DDR beschäftigen ?

Zitat (von Klingone77):
Im Urteil wurde ein Bauer im Dorf aufgrund eines einzigen Satzes zu 9 Jahren Zuchthaus verurteilt und sein gesamter Besitz wurde eingezogen.
Dass es damals solche (*LPG*)-Urteile gab, ist eigentlich bekannt. Auch die Todesstrafe hatte noch viele Jahre Gesetzeskraft und Praxis.
Finden sich auch keine Nachkommen dieses Bauern, die dazu etwas *erlauben* könnten, dann bleibt das Papier wohl besser im Safe der Chronistin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8983 Beiträge, 1906x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Finden sich auch keine Nachkommen dieses Bauern, die dazu etwas *erlauben* könnten, dann bleibt das Papier wohl besser im Safe der Chronistin.


Man kann das auch allgemein schreiben, und nur den Satz und die Strafe aus dem Urteil zitieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Frage: sind Urteile eines Gerichtes öffentlich?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Immobilienhai):
sind Urteile eines Gerichtes öffentlich?
Sehr viele. Wir nutzen/lesen doch bei Bedarf die Datenbanken mit zigtausenden Urteilen verschiedenster Gerichte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Klingone77
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Ich habe an das Landgericht geschrieben, das die Nachfolge des DDR-Bezirksgerichts angetreten hat. Die Antwort der Präsidentin: sobald ein Urteil den hiesigen Einflussbereich verlassen hat, ist ihr eine Einflussnahme auf seine Verwendung nicht mehr möglich. Wir sollen in eigener Verantwortung entscheiden. Die rechtlichen Gesichtspunkte einzuschätzen ist ihr nicht gestattet.

Wir werden daher die Namen der Zeugen schwärzen, aber das Urteil dann aushängen.

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