Ich wurde kürzlich - gerechtfertigt - abgemahnt, wegen einer Urheberrechtsverletzung. Ich hatte einen Text gedankenlos übernommen, inkl. Quellenangabe, aber mich nicht informiert bis zu welchem Umfang das ganze als Zitat zulässig ist.
Problem ist damit so weit geklärt. Nun ist mir aber aufgefallen, dass auf einigen Websites der komplette Text noch in meinen dort angezeigten, automatisch aus WordPress ausgelesenen News auftaucht - in voller Länge.
Verstoße ich damit jetzt gegen die Unterlassungserklärung, oder ist das ok, weil die News auf nicht mehr vorhandene Seiten verweisen?
Oder muss ich mich jetzt drum kümmern, dass auf den entsprechenden Seiten die News gelöscht werden?
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Verstoß gegen Unterlassungserklärung
20. Juni 2012
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Frage vom 20. Juni 2012 | 09:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 6x hilfreich)
Verstoß gegen Unterlassungserklärung
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2012 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39730x hilfreich)
quote:
Verstoße ich damit jetzt gegen die Unterlassungserklärung
Das kommt ganz darauf an wie weitreichend die Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Was wurde denn genau erklärt unterlassen zu wollen?
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